Lexikon

EGBGB

Abkürzung für Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch vom 18. 8. 1896, neugefasst in der Bekanntmachung vom 21. 9. 1994, regelt das In-Kraft-Treten des Bürgerlichen Gesetzbuchs, insbesondere die Anwendung der alten oder der neuen Vorschriften in der Übergangszeit. Das EGBGB enthält auch die wenigen gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland zum internationalen Privatrecht, Art. 737 EGBGB, Übergangsvorschriften zum Inkrafttreten des BGB in den fünf neuen deutschen Bundesländern sowie Übergangsregelungen zum Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes.
Wissenschaft

Herzproblemen im All auf der Spur

Warum beeinträchtigen Weltraumflüge die Herzgesundheit und wie könnte man diesem Problem gegensteuern? Zur Erforschung dieses für die bemannte Raumfahrt wichtigen Themas haben Forschende nun ein neues Verfahren eingesetzt: Sie haben eine „Herz-auf-einem-Chip”-Plattform auf die Internationale Raumstation geschickt, die eine...

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Wissenschaft

Das Dilemma mit dem grünen Tee

Alles, was wir in flüssiger oder fester Form zu uns nehmen, wirkt auf unser Wohlbefinden – uralter Hut. Auch dass einzelne Nahrungsmittel offenbar ganz spezifische Wirkungen haben, weiß man schon lange. Die moderne Ernährungsforschung ist seitdem vor allem an drei Fragen interessiert: Welche exakten Bestandteile machen die...

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