Lexikon
EGBGB
Abkürzung für Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch vom 18. 8. 1896, neugefasst in der Bekanntmachung vom 21. 9. 1994, regelt das In-Kraft-Treten des Bürgerlichen Gesetzbuchs, insbesondere die Anwendung der alten oder der neuen Vorschriften in der Übergangszeit. Das EGBGB enthält auch die wenigen gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland zum internationalen Privatrecht, Art. 7–37 EGBGB, Übergangsvorschriften zum Inkrafttreten des BGB in den fünf neuen deutschen Bundesländern sowie Übergangsregelungen zum Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes.
Wissenschaft
Die Krux mit der Anwendung
Apply or die!“, lautet eine Floskel, die auf eine eher ungeliebte Entwicklung im Forschungsbetrieb abzielt – „Wende an oder stirb!“ Sarkastisch steht sie für den zunehmenden Druck, dass die Wissenschaft möglichst Ergebnisse produzieren solle, die unmittelbar in konkrete Anwendungen münden können. Klar, das ist kein schlechtes...
Wissenschaft
Flugsaurier: Zu Fuß zum Erfolg
Wie lebten Pterosaurier, wenn sie nicht in der Luft unterwegs waren? Diese Frage beleuchtet nun eine Untersuchung der Hände und Füße zahlreicher Arten aus der gesamten Entwicklungsgeschichte der Flugechsen. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass die frühen Vertreter noch an das Klettern in Bäumen angepasst waren, während spätere...