Lexikon

Rückverweisung

renvoi
eine Erscheinung des internationalen Privatrechts (Abkürzung IPR), die dann auftritt, wenn das fremde Recht, auf das ein staatliches IPR als maßgebend verweist, seinerseits auf das verweisende Recht zurückverweist, wenn z. B. das deutsche IPR für die Beerbung eines in Deutschland wohnhaften Amerikaners auf amerikanisches Recht verweist und dieses auf das deutsche Domizilrecht zurückverweist. Zum deutschen IPR bezüglich der Rückverweisung vgl. Art. 27 EGBGB.
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Wissenschaft

Willkommen in Absurdistan

Zwei berühmte Naturforscher, Isaac Newton und Charles Darwin, habe ihre eigenen großen Einsichten nicht voller Überzeugung bejubelt, sondern sie als absurd bezeichnet. Newton kam es absurd vor, dass die von ihm postulierte Schwerkraft etwa zwischen Mond und Erde gravitätisch wirken sollte, obwohl sich zwischen den Himmelskörpern...

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Wissenschaft

Inmitten von reichlich Sauerstoff erstickt

Wie bereits kleinste Mengen Kohlenmonoxid unser Atmungssystem sabotieren, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Wir alle müssen unser Leben lang atmen, Tag und Nacht, ohne Unterbrechung. Nur so bekommen wir genügend Sauerstoff in die Lungen, der dann mit dem Blutstrom zu den vielen Billionen Zellen unseres Körpers befördert wird. Dort...

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