Lexikon

Rückverweisung

renvoi
eine Erscheinung des internationalen Privatrechts (Abkürzung IPR), die dann auftritt, wenn das fremde Recht, auf das ein staatliches IPR als maßgebend verweist, seinerseits auf das verweisende Recht zurückverweist, wenn z. B. das deutsche IPR für die Beerbung eines in Deutschland wohnhaften Amerikaners auf amerikanisches Recht verweist und dieses auf das deutsche Domizilrecht zurückverweist. Zum deutschen IPR bezüglich der Rückverweisung vgl. Art. 27 EGBGB.
Nahaufnahme von orangefarbener Plastikdose, aus der Schmerztabletten herausfallen
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Neuartiges Schmerzmittel könnte Opioide ersetzen

Mediziner haben einen experimentellen Wirkstoff entwickelt, der Schmerzen besser lindert als Opioide – aber im Gegensatz zu diesen Schmerzmitteln nicht high und süchtig macht. Weil das SBI-810 genannte Medikament gezielt auf nur einen Rezeptor und einen Signalweg wirkt, verursacht es offenbar keine opioid-typischen Nebenwirkungen...

Palm_tree_at_the_hurricane,_Blur_leaf_cause_windy_and_heavy_rain
Wissenschaft

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