Lexikon
Rückverweisung
renvoieine Erscheinung des internationalen Privatrechts (Abkürzung IPR), die dann auftritt, wenn das fremde Recht, auf das ein staatliches IPR als maßgebend verweist, seinerseits auf das verweisende Recht zurückverweist, wenn z. B. das deutsche IPR für die Beerbung eines in Deutschland wohnhaften Amerikaners auf amerikanisches Recht verweist und dieses auf das deutsche Domizilrecht zurückverweist. Zum deutschen IPR bezüglich der Rückverweisung vgl. Art. 27 EGBGB.
Wissenschaft
Bewaffnet die Stirn bieten
Horn oder Geweih: Wer trägt was und warum, und woraus besteht der Stirnaufsatz? Eine kleine zoologische Kopfschmuckkunde. von CHRISTIAN JUNG Auf dem Kopf des männlichen Hirschs sitzt ein spitzes Geweih – ein Kopfschmuck, der mit zunehmendem Alter durch Pracht und Größe beeindruckt. In Szene gesetzt durch entsprechendes...
Wissenschaft
Kontrolle ist gut, Vertrauen ist besser
Wer anderen vertraut, geht das Risiko ein, enttäuscht zu werden. Doch Studien belegen: Vertrauen wird vielfach belohnt. von CHRISTIAN WOLF Wir schenken einem Unbekannten im Zug Vertrauen, wenn wir ihn bitten, kurz auf unsere Tasche aufzupassen. Und hoffen dabei, dass er sich nicht mit unserem Hab und Gut aus dem Staub macht. Wir...