Lexikon

Rückverweisung

renvoi
eine Erscheinung des internationalen Privatrechts (Abkürzung IPR), die dann auftritt, wenn das fremde Recht, auf das ein staatliches IPR als maßgebend verweist, seinerseits auf das verweisende Recht zurückverweist, wenn z. B. das deutsche IPR für die Beerbung eines in Deutschland wohnhaften Amerikaners auf amerikanisches Recht verweist und dieses auf das deutsche Domizilrecht zurückverweist. Zum deutschen IPR bezüglich der Rückverweisung vgl. Art. 27 EGBGB.
Planeten
Wissenschaft

Bombardement aus dem All

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Hölzerne Riesen

Windkraftanlagen aus Holz galten lange Zeit als nicht realisierbar. Doch nun setzt ein Umdenken ein, denn der natürliche Baustoff bietet strukturelle und auch ökonomische Vorteile. von JAN BERNDORFF Die Windenergiebranche steckt in einem Dilemma. Sie soll ein wichtiger Eckpfeiler der Energiewende sein und klimaschonend „grünen“...

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