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Rückverweisung

renvoi
eine Erscheinung des internationalen Privatrechts (Abkürzung IPR), die dann auftritt, wenn das fremde Recht, auf das ein staatliches IPR als maßgebend verweist, seinerseits auf das verweisende Recht zurückverweist, wenn z. B. das deutsche IPR für die Beerbung eines in Deutschland wohnhaften Amerikaners auf amerikanisches Recht verweist und dieses auf das deutsche Domizilrecht zurückverweist. Zum deutschen IPR bezüglich der Rückverweisung vgl. Art. 27 EGBGB.

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