Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

rückverweisen

rụ̈ck|ver|wei|sen
V.
177, hat rückverwiesen
I.
mit Akk.
jmdn. r.
jmdn. an eine Stelle (Dienststelle) verweisen, an der er schon einmal vorstellig geworden ist
II.
o. Obj.
auf eine Stelle (in einem Nachschlagewerk o. Ä.) verweisen, die schon behandelt worden ist

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