Lexikon
internationales Privatrecht
Abkürzung IPRdie Gesamtheit der Rechtsnormen, die bei einem Sachverhalt mit Beziehung zu mehreren souveränen Staaten (z. B. ein Amerikaner und ein Deutscher stoßen mit ihren Autos in Frankreich zusammen) bestimmen, welches Recht oder welcher dieser Staaten ganz oder teilweise für die rechtliche Beurteilung des Sachverhalts maßgebend ist. Das IPR ist Kollisionsrecht. Es ist entweder völkerrechtlich in bilateralen oder multilateralen (zwei- oder mehrseitigen) Staatsverträgen geregelt oder in staatlichen Rechtssätzen. Das deutsche IPR ist nur bruchstückhaft gesetzlich geregelt. Im Übrigen ist es Richterrecht.
Wissenschaft
Gibt es Leben auf K2-18b?
Der Nachweis von Planeten bei anderen Sternen ist inzwischen Routine. Nun können Astronomen sogar deren Atmosphären analysieren – und vielleicht bald Lebensspuren entdecken. von RÜDIGER VAAS Der Titel einer Pressemitteilung, die die renommierte Cambridge University im April 2025 verschickt hat, war so spektakulär wie irreführend...
Wissenschaft
Bei der Wasserkraft den Bogen raus
Mehr Strom aus Wasserkraft: Unter anderem damit will die Schweiz die Klimaneutralität erreichen. Bestehende Staumauern sollen dazu ausgebaut, neue Mauern hochgezogen werden. Dafür nutzen die Ingenieure aufwendige Techniken. von CHRISTIAN BERNHART Staumauern sind imposante, aus Beton gegossene Bauwerke, die Täler überspannen und...