Lexikon

internationales Privatrecht

Abkürzung IPR
die Gesamtheit der Rechtsnormen, die bei einem Sachverhalt mit Beziehung zu mehreren souveränen Staaten (z. B. ein Amerikaner und ein Deutscher stoßen mit ihren Autos in Frankreich zusammen) bestimmen, welches Recht oder welcher dieser Staaten ganz oder teilweise für die rechtliche Beurteilung des Sachverhalts maßgebend ist. Das IPR ist Kollisionsrecht. Es ist entweder völkerrechtlich in bilateralen oder multilateralen (zwei- oder mehrseitigen) Staatsverträgen geregelt oder in staatlichen Rechtssätzen. Das deutsche IPR ist nur bruchstückhaft gesetzlich geregelt. Im Übrigen ist es Richterrecht.
Wissenschaft

Zurück zu den Ursprüngen

Auf der Jagd nach den fernsten Galaxien. von RÜDIGER VAAS Jung zu sein, ist bekanntlich relativ. Ein Mensch wie Maisie ist es beispielsweise mit neun Jahren – zumindest aus dem Blickwinkel typischer Leser von bild der wissenschaft. Eine Galaxie ist es mit 300 Millionen Jahren – zumindest aus der Perspektive menschlicher...

Wissenschaft

Im Wettlauf mit dem Beben

Wann genau ein verheerendes Erdbeben auftritt, kann auch modernste Forschung nicht vorhersagen. Doch mit ausgeklügelter Technik schaffen Wissenschaftler schnelle Frühwarnsysteme, die wichtige Zeit herausholen. von MARTIN ANGLER Island im Mai 2021. Ein Forscherteam aus Zürich versenkt mit einem Schlitten und einer Pistenraupe ein...

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