Lexikon
internationales Privatrecht
Abkürzung IPRdie Gesamtheit der Rechtsnormen, die bei einem Sachverhalt mit Beziehung zu mehreren souveränen Staaten (z. B. ein Amerikaner und ein Deutscher stoßen mit ihren Autos in Frankreich zusammen) bestimmen, welches Recht oder welcher dieser Staaten ganz oder teilweise für die rechtliche Beurteilung des Sachverhalts maßgebend ist. Das IPR ist Kollisionsrecht. Es ist entweder völkerrechtlich in bilateralen oder multilateralen (zwei- oder mehrseitigen) Staatsverträgen geregelt oder in staatlichen Rechtssätzen. Das deutsche IPR ist nur bruchstückhaft gesetzlich geregelt. Im Übrigen ist es Richterrecht.
Wissenschaft
Alexa hört auf Gefühle
Ob Sprachassistent, Callcenter-Software oder Überwachungskamera: Algorithmen können anhand von Stimme oder Gesichtsausdruck die Gefühlslage von Menschen erkennen – und beeinflussen. von CHRISTIAN WOLF Sie beantwortet Fragen zu Fußballergebnissen, liest Kochrezepte vor oder erzählt Witze: Amazons Sprachassistentin Alexa ist in...
Wissenschaft
Auf Beutezug im hohen Norden
Die steigenden Temperaturen und das Schwinden des Eises in der Arktis wecken Begehrlichkeiten. Denn die Region ist reich an Rohstoffen. Und sie bietet Raum für neue Handelsrouten. von RALF BUTSCHER Als am 2. August 2007 drei russische Wissenschaftler an Bord des Tauchboots „Mir-1“ den Nordpol erreichten, setzten sie dort umgehend...