Lexikon
internationales Privatrecht
Abkürzung IPRdie Gesamtheit der Rechtsnormen, die bei einem Sachverhalt mit Beziehung zu mehreren souveränen Staaten (z. B. ein Amerikaner und ein Deutscher stoßen mit ihren Autos in Frankreich zusammen) bestimmen, welches Recht oder welcher dieser Staaten ganz oder teilweise für die rechtliche Beurteilung des Sachverhalts maßgebend ist. Das IPR ist Kollisionsrecht. Es ist entweder völkerrechtlich in bilateralen oder multilateralen (zwei- oder mehrseitigen) Staatsverträgen geregelt oder in staatlichen Rechtssätzen. Das deutsche IPR ist nur bruchstückhaft gesetzlich geregelt. Im Übrigen ist es Richterrecht.
Wissenschaft
Können wir Strom mit dem Erdmagnetfeld erzeugen?
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Wissenschaft
Diagnose aus der Ferne
Dermatologen sind Vorreiter der Telemedizin – und werden dabei künftig von Künstlicher Intelligenz unterstützt. von FRANK FRICK Hautärzte sind bei der Telemedizin führend: Laut der Analyse des US-amerikanischen Marktforschungsinstituts Goldstein Market Intelligence aus dem letzten Jahr entfallen weltweit rund 30 Prozent aller...