Lexikon

internationales Privatrecht

Abkürzung IPR
die Gesamtheit der Rechtsnormen, die bei einem Sachverhalt mit Beziehung zu mehreren souveränen Staaten (z. B. ein Amerikaner und ein Deutscher stoßen mit ihren Autos in Frankreich zusammen) bestimmen, welches Recht oder welcher dieser Staaten ganz oder teilweise für die rechtliche Beurteilung des Sachverhalts maßgebend ist. Das IPR ist Kollisionsrecht. Es ist entweder völkerrechtlich in bilateralen oder multilateralen (zwei- oder mehrseitigen) Staatsverträgen geregelt oder in staatlichen Rechtssätzen. Das deutsche IPR ist nur bruchstückhaft gesetzlich geregelt. Im Übrigen ist es Richterrecht.
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