Lexikon

EGBGB

Abkürzung für Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch vom 18. 8. 1896, neugefasst in der Bekanntmachung vom 21. 9. 1994, regelt das In-Kraft-Treten des Bürgerlichen Gesetzbuchs, insbesondere die Anwendung der alten oder der neuen Vorschriften in der Übergangszeit. Das EGBGB enthält auch die wenigen gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland zum internationalen Privatrecht, Art. 737 EGBGB, Übergangsvorschriften zum Inkrafttreten des BGB in den fünf neuen deutschen Bundesländern sowie Übergangsregelungen zum Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes.
Solar, Solarzelle
Wissenschaft

Wasserstoff aus der Wüste

Der Bedarf an „grünem“ Wasserstoff wird deutlich wachsen. Doch woher soll er kommen? Im Fokus steht der Import aus sonnenreichen Regionen. von GÜVEN PURTUL Grüner Wasserstoff soll das „neue Erdöl“ werden. Doch dazu braucht es sehr viel von dem Gas. Bisher ist es freilich ein rares und daher teures Gut. Das zeigt sich etwa beim...

Materialien, Pflanzen
Wissenschaft

Technik mit Lebenszeichen

Werkstoffe mit ähnlichen Eigenschaften, wie sie lebende Systeme besitzen, sollen technische Systeme revolutionieren. Als Vorbilder dienen vor allem Pflanzen. von REINHARD BREUER Könnten Pflanzen böse sein, dann würden die Fleischfresser unter ihnen einen Spitzenplatz einnehmen. Und unter den mehr als 1.000 Arten, die es davon...

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