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EGBGB

Abkürzung für Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch vom 18. 8. 1896, neugefasst in der Bekanntmachung vom 21. 9. 1994, regelt das In-Kraft-Treten des Bürgerlichen Gesetzbuchs, insbesondere die Anwendung der alten oder der neuen Vorschriften in der Übergangszeit. Das EGBGB enthält auch die wenigen gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland zum internationalen Privatrecht, Art. 737 EGBGB, Übergangsvorschriften zum Inkrafttreten des BGB in den fünf neuen deutschen Bundesländern sowie Übergangsregelungen zum Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes.
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