Lexikon
Evokatiọn
Recht
im mittelalterlichen und späteren deutschen Recht die Befugnis des Königs, alle Rechtsstreitigkeiten vor sein Hofgericht zu ziehen; im geltenden Recht bei Strafsachen die Befugnis einer an sich nicht generell zuständigen Behörde, ein Verfahren an sich zu ziehen (§§ 74a II GVG, 386 IV AO).
Wissenschaft
Weißt du, wie viel Sternlein stehen?
Es gibt Fragen, denen man ihren wissenschaftlichen Inhalt sofort ansieht. Zum Beispiel: „Ist die Fermi-Quelle 4FGL J1824.2+1231 ein Übergangs-Millisekundenpulsar?“ Das ist übrigens der Titel einer echten wissenschaftlichen Fachpublikation aus dem Jahr 2025, und falls es Sie interessiert: Die Antwort lautet „höchstwahrscheinlich...
Wissenschaft
Neue Wege ohne Widerstand
Die Supraleiterforschung macht ihre größten Fortschritte abseits der großen Ankündigungen. So ist es erstmals gelungen, eine supraleitende Diode mit umkehrbarem Vorzeichen zu entwickeln, und exotische Supraleiter lassen sich nun Atom für Atom zusammensetzen. von DIRK EIDEMÜLLER Supraleiter gehören zu den faszinierendsten...