Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Evokation

Evo|ka|ti|on
f.
1.
früher
Recht des Königs, einen Prozess vor sein Hofgericht zu ziehen
2.
veraltet
Vorladung (eines Beklagten)
3.
Hervortreten von Vorstellungen oder Erlebnissen beim Betrachten eines Kunstwerks
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lat.
evocatio,
Gen.
onis,
„das Heraus, Hervorrufen, Aufruf, Vorladung“, zu
evocare,
evozieren
]

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