Lexikon
Evokatiọn
Recht
im mittelalterlichen und späteren deutschen Recht die Befugnis des Königs, alle Rechtsstreitigkeiten vor sein Hofgericht zu ziehen; im geltenden Recht bei Strafsachen die Befugnis einer an sich nicht generell zuständigen Behörde, ein Verfahren an sich zu ziehen (§§ 74a II GVG, 386 IV AO).
Wissenschaft
Entgiftung fürs Feuerwerk
An Silvester sind Raketen und Böller für viele Menschen ein Muss. Doch sie verunreinigen die Umwelt mit teils gesundheitsgefährdenden Stoffen. Forscher zeigen, wie sich das Risiko verringern lässt. von RALF BUTSCHER Alljährlich in der Silvesternacht nimmt die Chemie auf imposante Weise Gestalt an. Bunte Leuchtraketen, krachende...
Wissenschaft
Reise zum Mittelpunkt des Mars
Eine Landesonde hat mit seismischen Wellen das Innere des Roten Planeten durchleuchtet. Ergebnis: In seinem Zentrum ist ein stattlicher Metallkern. von THORSTEN DAMBECK Die rotbraunen Wüsten auf dem Mars wurden schon eingehend erkundet. Doch wie es darunter aussieht, war bisher weitgehend unklar. Die NASA-Sonde InSight, die 2018...
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