Lexikon
Evokatiọn
Recht
im mittelalterlichen und späteren deutschen Recht die Befugnis des Königs, alle Rechtsstreitigkeiten vor sein Hofgericht zu ziehen; im geltenden Recht bei Strafsachen die Befugnis einer an sich nicht generell zuständigen Behörde, ein Verfahren an sich zu ziehen (§§ 74a II GVG, 386 IV AO).
Wissenschaft
Mit Schwung in die Quantenwelt
Ein nanometerkleines Kügelchen schwingt mit äußerst geringer Dämpfung. Das eröffnet völlig neue Möglichkeiten, um die Quantenphysik zu testen. von DIRK EIDEMÜLLER Die Quantenmechanik ist voll von Eigentümlichkeiten. So sind Quantenobjekte Welle und Teilchen zugleich, sie können sich zu ein und derselben Zeit an mehreren Orten...
Wissenschaft
Bedrohliche Pilze
Pilzinfektionen breiten sich aus. Was sind die Gründe für das Erstarken wehrhafter Pilze? Und wie lassen sie sich bekämpfen? von SUSANNE DONNER Viele hatten fest gehofft, nach dem Zwischenfall an der Charité würde es hierzulande wieder still um den Hefepilz Candida auris werden. 2021 war der gefürchtete Erreger von einer...