Lexikon
Evokatiọn
Recht
im mittelalterlichen und späteren deutschen Recht die Befugnis des Königs, alle Rechtsstreitigkeiten vor sein Hofgericht zu ziehen; im geltenden Recht bei Strafsachen die Befugnis einer an sich nicht generell zuständigen Behörde, ein Verfahren an sich zu ziehen (§§ 74a II GVG, 386 IV AO).
Wissenschaft
KI-Sprachmodelle zeigen politisch linke Tendenzen
KI-Anwendungen wie ChatGPT und Co. können zur politischen Meinungsbildung beitragen. Doch wo stehen sie selbst politisch? Eine Studie hat nun 24 große Sprachmodelle verschiedenen Tests zur politischen Orientierung unterzogen. Demnach tendieren die meisten dieser Künstlichen Intelligenzen zu linken und libertären Positionen. KI-...
Wissenschaft
Zwölf Stoffe mit Zukunft
In den Forschungslaboren reifen zahlreiche neue Materialien heran – mit verblüffenden Eigenschaften. Eine Chance auf aussichtsreiche Anwendungen.
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