Lexikon
Evokatiọn
Recht
im mittelalterlichen und späteren deutschen Recht die Befugnis des Königs, alle Rechtsstreitigkeiten vor sein Hofgericht zu ziehen; im geltenden Recht bei Strafsachen die Befugnis einer an sich nicht generell zuständigen Behörde, ein Verfahren an sich zu ziehen (§§ 74a II GVG, 386 IV AO).
Wissenschaft
Kafkas Schloss als Atom
In dieses Jahr fällt der 100. Todestag von Franz Kafka, der in den Medien ausführlich gefeiert wird. Hier soll es riskiert werden, den Dichter in Verbindung mit der Naturwissenschaft zu sehen, auch wenn das zunächst wenig Erfolg zu versprechen scheint. Es soll um den unvollendeten Roman „Das Schloss“ gehen, der in den frühen...
Wissenschaft
Neues Medikament gegen Hitzewallungen
In den Wechseljahren leiden die meisten Frauen unter häufigen Hitzewallungen. Jetzt könnte ihnen ein neues nicht-hormonelles Medikament helfen. Durch das Präparat Elinzanetant treten die Hitzewallungen deutlich seltener auf und verlaufen schwächer, wie eine klinische Studie belegt. Auch Schlafstörungen werden mit dem Wirkstoff...