Lexikon
Fideikommịss
[
fidɛi-; das; lateinisch
]unveräußerliche und nur als Ganzes vererbliche Vermögensmasse, deren Inhaber nur über ihre Erträge verfügen kann; meist (besonders adliger) Großgrundbesitz; in Deutschland durch die Weimarer Verfassung verboten, in Österreich 1919 abgeschafft. Das schweizerische ZGB untersagt die Neuerrichtung von Fideikommissen (Art. 335 ZGB).
Wissenschaft
Die letzte Revolution – und die nächste
Der wissenschaftliche Fortschritt ist weder kontinuierlich noch konstant. In jüngerer Zeit scheint er sogar zu stagnieren. Ist die Kosmologie eine Ausnahme? von RÜDIGER VAAS Trotz enormer Anstrengungen und Mittel – Arbeitszeit, Geld, Technik, Rechenkapazitäten und so weiter – haben die Zahl und Rate fundamentaler neuer Einsichten...
Wissenschaft
Neuer Risiko-Index sagt lokale Sturzflutgefahr voraus
Extremwetterereignisse wie Platzregen werden immer häufiger, mit teils verheerenden Folgen, wie zuletzt die Überschwemmungen in Süddeutschland zeigten. Forschende haben daher nun eine Art Warnampel für Starkregen entwickelt. Der Index berücksichtigt neben Wetterdaten auch die lokale Bebauung und natürliche Gegebenheiten, um die...