Lexikon
Hauptfeststellung
Begriff des deutschen steuerlichen Bewertungsrechts. Die Hauptfeststellung ist die periodische allgemeine Feststellung der Einheitswerte auf einen Stichtag. § 21 Bewertungsgesetz in der Fassung vom 1. 2. 1991 sieht vor, dass grundsätzlich eine Hauptfeststellung für die wirtschaftlichen Einheiten des Betriebsvermögens (mit Ausnahme der Betriebsgrundstücke) in Zeitabständen von jeweils 3 Jahren und für den Grundbesitz und die Mineralgewinnungsrechte in Zeitabständen von jeweils 6 Jahren erfolgt. Tatsächlich ist eine den Grundbesitz betreffende Hauptfeststellung erstmals auf den 1. 1. 1935 durchgeführt worden; der Stichtag der folgenden war der 1. 1. 1964, jedoch wurden die festgestellten Einheitswerte erst vom 1. 1. 1974 an der Besteuerung zugrunde gelegt. Zur Anpassung an die zwischenzeitlichen Wertentwicklung schreibt § 121 a Bewertungsgesetz für Grundstücke und Betriebsgrundstücke (nicht für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) den Ansatz von jeweils 140 v. H. des auf den 1. 1. 1964 festgestellten Einheitswertes bei der Vermögensteuer u. a. (nicht jedoch bei der Grundsteuer) vor.
Wissenschaft
Gammastrahlung von der Sonne
Wie entstehen die neu entdeckten, extrem hohen Energien? von DIRK EIDEMÜLLER Wenn man auf der Suche nach mysteriösen Sternen ist, muss man gar nicht in die Ferne schweifen. Auch unsere Sonne gibt noch Rätsel auf: So haben Astronomen des HAWC-Observatoriums an den Flanken des Vulkans Sierra Negra bei Puebla, Mexiko, energiereiche...
Wissenschaft
Der Todbringer
Süditalien verliert seine Olivenbäume, Mallorca seine Mandeln, Frankreich bangt um seinen Wein. Ein unsichtbarer Feind dringt nach Europa ein: das Bakterium Xylella fastidiosa. von ROMAN GOERGEN Die süditalienischen Landschaften sehen aus wie nach einem Feuer, doch es hat nicht gebrannt. In weiten Teilen Apuliens stehen...
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Faktorfischen
Wie aus Gebrabbel Sprache wird
Hochwirksam desinfizieren
Verhagelte Vorhersagen
Klimavorhersagen mit dem Quantencomputer?
Die Rolle der Faszien