Lexikon
Hauptfeststellung
Begriff des deutschen steuerlichen Bewertungsrechts. Die Hauptfeststellung ist die periodische allgemeine Feststellung der Einheitswerte auf einen Stichtag. § 21 Bewertungsgesetz in der Fassung vom 1. 2. 1991 sieht vor, dass grundsätzlich eine Hauptfeststellung für die wirtschaftlichen Einheiten des Betriebsvermögens (mit Ausnahme der Betriebsgrundstücke) in Zeitabständen von jeweils 3 Jahren und für den Grundbesitz und die Mineralgewinnungsrechte in Zeitabständen von jeweils 6 Jahren erfolgt. Tatsächlich ist eine den Grundbesitz betreffende Hauptfeststellung erstmals auf den 1. 1. 1935 durchgeführt worden; der Stichtag der folgenden war der 1. 1. 1964, jedoch wurden die festgestellten Einheitswerte erst vom 1. 1. 1974 an der Besteuerung zugrunde gelegt. Zur Anpassung an die zwischenzeitlichen Wertentwicklung schreibt § 121 a Bewertungsgesetz für Grundstücke und Betriebsgrundstücke (nicht für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) den Ansatz von jeweils 140 v. H. des auf den 1. 1. 1964 festgestellten Einheitswertes bei der Vermögensteuer u. a. (nicht jedoch bei der Grundsteuer) vor.
Wissenschaft
Ein Erdbeben änderte einst den Verlauf des Ganges
Gewaltige Erschütterungen prägten einst einen mächtigen Strom Asiens: Vor 2500 Jahren hat ein schweres Erdbeben abrupt den Hauptkanal des Ganges im heutigen Bangladesch verlagert, geht aus einer Studie hervor. Dies war wohl mit weiträumigen Überflutungen in der Deltaregion verbunden. Ein erneutes Ereignis dieser Art würde sich in...
Wissenschaft
Bakterielles Gift verschlimmert Colitis ulcerosa
Die chronisch-entzündliche Darmerkrankung Colitis ulcerosa geht mit Bauchschmerzen, Durchfall und Darmblutungen einher. Ihre Auslöser sind allerdings noch weitgehend ungeklärt. Nun sind Forschende einer Ursache auf die Spur gekommen. Demnach produzieren bestimmte Bakterien ein Gift, dass die Makrophagen in der Darmschleimhaut...