Lexikon

Hauptverhandlung

Kernstück des Strafverfahrens, in dem über die im Eröffnungsbeschluss zugelassene Anklage entschieden wird. Für die Urteilsfindung ist das Ergebnis der Hauptverhandlung maßgeblich; nur was in ihr vorgebracht wird, ist verwertbar. Die Hauptverhandlung ist mündlich und öffentlich; sie erfordert die ständige Anwesenheit des Gerichts, eines Vertreters der Staatsanwaltschaft und eines Protokollführers; soweit die Verteidigung notwendig ist, muss stets ein Verteidiger zugegen sein. Dem Aufruf der Zeugen und Sachverständigen und der Verlesung des Anklagesatzes (durch den Staatsanwalt) folgen die Vernehmung des Angeklagten, die Beweisaufnahme (besonders Zeugen- und Sachverständigenvernehmung, Augenscheinseinnahme), die Schlussvorträge (Plädoyers) der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung, das letzte Wort des Angeklagten sowie Beratung, Abstimmung und mündliche Urteilsverkündung (beginnend mit der Formel „im Namen des Volkes“) mit kurzer Begründung und Rechtsmittelbelehrung durch den die Hauptverhandlung leitenden Gerichtsvorsitzenden (§§ 226295 StPO).
Solarer Ausbruch
Wissenschaft

Extremer Sonnensturm der Antike genau datiert

Bei einem sogenannte Miyake-Ereignis kommt es zu einem extremen Einstrom kosmischer Strahlung auf die Erde. Heute würde ein solches Ereignis das Internet und die Stromnetze zum Zusammenbruch bringen und Satelliten lahmlegen. Mit Hilfe radioaktiver Ablagerungen in uralten Baumringen haben Forschende nun eines dieser Ereignisse...

Betankung eines Flugzeugs
Wissenschaft

Flugzeugtreibstoff aus Müll?

Nachhaltige Flugzeugtreibstoffe sind bislang meist teuer und basieren oft auf begrenzten Ressourcen. Werden dagegen städtische Abfälle nicht einfach verbrannt, sondern zu alternativem Kerosin verarbeitet, könnte das gleich zwei Probleme auf einmal lösen: Die Entsorgung wäre gesichert und die Luftfahrt würde umweltfreundlicher....

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