Lexikon
Inhaberaktie
die in Deutschland übliche Form der Aktie. Sie wird durch Einigung und Übergabe übertragen und ist deshalb besonders gut für den Börsenhandel geeignet. Die Rechte aus der Aktie stehen dem jeweiligen Inhaber zu. Als Inhaber gilt, wer entweder die Aktienurkunde in seinem Besitz hat oder im Fall der Girosammelverwahrung über seine Buchungsbelege ein Miteigentum an der Sammelurkunde nachweisen kann. Ein Nachteil der Inhaberaktie ist, dass nur ein loser Kontakt zwischen Gesellschaft und Aktionär besteht.
Wissenschaft
Lassen sich Heuschreckenschwärme auch ohne Insektizide verhindern?
Schon die Bibel hält fest: Heuschrecken können eine Plage sein und Ernten vernichten. Denn Heuschrecken schwärmen bevorzugt in großen Gruppen aus. Dabei kommunizieren sie über Pheromone miteinander. Jetzt haben Forschende herausgefunden, welche Enzyme im Insektenkörper die Produktion dieser Pheromone regulieren – und mit welchen...
Wissenschaft
Wann ist Nd am Ende?
Geschrieben ist die Sache eindeutig: Ende ist Ende. Aber wenn Chemikerinnen und Chemiker von Ende sprechen, meinen sie vielleicht Nd – das chemische Elementsymbol für Neodym. Der Name ist den meisten vermutlich schon einmal untergekommen, und manche werden sogar wissen, dass es ein Element der sogenannten Seltenen Erden...