Lexikon

Inhaberaktie

die in Deutschland übliche Form der Aktie. Sie wird durch Einigung und Übergabe übertragen und ist deshalb besonders gut für den Börsenhandel geeignet. Die Rechte aus der Aktie stehen dem jeweiligen Inhaber zu. Als Inhaber gilt, wer entweder die Aktienurkunde in seinem Besitz hat oder im Fall der Girosammelverwahrung über seine Buchungsbelege ein Miteigentum an der Sammelurkunde nachweisen kann. Ein Nachteil der Inhaberaktie ist, dass nur ein loser Kontakt zwischen Gesellschaft und Aktionär besteht.
Wissenschaft

3D-Laserdruck mit Algen-Tinte

Winzlinge mit großem Potenzial für die Technik: Forschende haben aus mikroskopischen Algen „Tinte“ für den 3D-Laserdruck hergestellt und damit komplexe Mikrostrukturen gefertigt. Dabei konnten sie die natürliche Reaktionsfähigkeit der Algen-Substanzen auf Licht nutzen. Tests bestätigten, dass die 3D-Gebilde aus dem...

Thrips-Bekämpfung
Wissenschaft

Schädlingsbekämpfung nach natürlichem Vorbild

Angesichts des steigenden Nahrungsbedarfs der wachsenden Weltbevölkerung kommen in der Landwirtschaft weltweit mehr und mehr chemische Pestizide zum Einsatz. Doch viele Pflanzenschädlinge werden mit der Zeit gegen die gängigen Mittel resistent. Forschende haben nun eine Alternative entwickelt, die sich an einem natürlichen...

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