Lexikon
Inhaberaktie
die in Deutschland übliche Form der Aktie. Sie wird durch Einigung und Übergabe übertragen und ist deshalb besonders gut für den Börsenhandel geeignet. Die Rechte aus der Aktie stehen dem jeweiligen Inhaber zu. Als Inhaber gilt, wer entweder die Aktienurkunde in seinem Besitz hat oder im Fall der Girosammelverwahrung über seine Buchungsbelege ein Miteigentum an der Sammelurkunde nachweisen kann. Ein Nachteil der Inhaberaktie ist, dass nur ein loser Kontakt zwischen Gesellschaft und Aktionär besteht.
Wissenschaft
Regenwasser könnte erste Zell-Vorläufer stabilisiert haben
Vor rund 3,8 Milliarden Jahren entstanden in der Ursuppe die ersten Bausteine des Lebens. Doch wie konnten sie sich so zusammenlagern, dass daraus individuelle Zellen wurden? Eine Studie zeigt nun einen möglichen Mechanismus auf. Demnach könnten sich spontan Tröpfchen mit verschiedenen komplexen Molekülen zusammengelagert haben....
Wissenschaft
»Wir müssen fragen – und zuhören«
Am Lebensende werden Menschen altruistisch, sagt der international renommierte Palliativmediziner Gian Domenico Borasio.
Der Beitrag »Wir müssen fragen – und zuhören« erschien zuerst auf wissenschaft.de...
Weitere Lexikon Artikel
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Geerbter Schutz
Wem gehört der Weltraum?
Stacheliger Urahn der Weichtiere
Heilsbringer oder Teufelszeug?
Fehlende Materie entdeckt
Feuerfester Wald