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Inhaberaktie

die in Deutschland übliche Form der Aktie. Sie wird durch Einigung und Übergabe übertragen und ist deshalb besonders gut für den Börsenhandel geeignet. Die Rechte aus der Aktie stehen dem jeweiligen Inhaber zu. Als Inhaber gilt, wer entweder die Aktienurkunde in seinem Besitz hat oder im Fall der Girosammelverwahrung über seine Buchungsbelege ein Miteigentum an der Sammelurkunde nachweisen kann. Ein Nachteil der Inhaberaktie ist, dass nur ein loser Kontakt zwischen Gesellschaft und Aktionär besteht.
Felsgravur eines Kamels
Wissenschaft

Felsgravuren zeugen von früher Besiedlung der arabischen Wüste

In der Wüste Saudi-Arabiens haben Archäologen riesige Gravuren auf steilen Felswänden gefunden, die dort vor 12.800 bis 11.400 Jahren eingeritzt wurden. Sie zeigen Tiere wie Kamele und Gazellen in Lebensgröße und dienten wahrscheinlich als generationenübergreifende Wegweiser zu den seltenen Oasen. Demnach wurde diese...

Rekonstruktion eines Grabes mit Grabbeigaben
Wissenschaft

Im Zentrum der frühen Kelten-Dynastien standen Frauen

Die Kelten lebten einst in weiten Teilen West- und Mittelosteuropas. Die Eliten ihrer Gesellschaften wurden dabei offenbar von Frauen dominiert, wie Archäologen anhand von DNA-Spuren aus Grabhügeln in Baden-Württemberg herausgefunden haben. Die Macht war demnach in matrilinearen Dynastien organisiert. Die Ergebnisse geben...

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