Lexikon
Inhaberaktie
die in Deutschland übliche Form der Aktie. Sie wird durch Einigung und Übergabe übertragen und ist deshalb besonders gut für den Börsenhandel geeignet. Die Rechte aus der Aktie stehen dem jeweiligen Inhaber zu. Als Inhaber gilt, wer entweder die Aktienurkunde in seinem Besitz hat oder im Fall der Girosammelverwahrung über seine Buchungsbelege ein Miteigentum an der Sammelurkunde nachweisen kann. Ein Nachteil der Inhaberaktie ist, dass nur ein loser Kontakt zwischen Gesellschaft und Aktionär besteht.
Wissenschaft
Verschmelzung im Laserlicht
Selten hat eine Idee so sehr die Fantasie der Forschung angeregt wie die Kernfusion mit Laserstrahlen. Um sie zu realisieren, müssen zahlreiche technologische Facetten bis ans Limit ausgereizt werden. von ANDREAS THOSS Im Jahr 2013 kam der Film „Star Trek Into Darkness“ in die Kinos. In einer Schlüsselszene streiten sich der...
Wissenschaft
Reise zum Mittelpunkt des Mars
Eine Landesonde hat mit seismischen Wellen das Innere des Roten Planeten durchleuchtet. Ergebnis: In seinem Zentrum ist ein stattlicher Metallkern. von THORSTEN DAMBECK Die rotbraunen Wüsten auf dem Mars wurden schon eingehend erkundet. Doch wie es darunter aussieht, war bisher weitgehend unklar. Die NASA-Sonde InSight, die 2018...