Lexikon
Insolvenzmasse
das gesamte der Zwangsvollstreckung unterliegende Vermögen des Schuldners, das ihm zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehört sowie das Vermögen, das er während des Verfahrens erlangt (§§ 35, 36 Insolvenzordnung). Unpfändbare Gegenstände gehören nicht zur Insolvenzmasse. Aus der Insolvenzmasse werden die Insolvenzgläubiger, die zur Absonderung Berechtigten und die Massegläubiger befriedigt. – Ähnliche Regelungen gelten in der Schweiz und in Österreich.
Wissenschaft
Mangelware sauberes Wasser
Der weltweit wichtigste Rohstoff Wasser benötigt auch hierzulande Schutz. Wissenschaft und Politik sind gefragt, den Eintrag von Mikroplastik zu verhindern.
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Wissenschaft
Sichere Depots für Wasserstoff
Wasserstoff, der etwa mit Solarstrom produziert wurde, über längere Zeit aufzubewahren, ist eine Herausforderung. Möglichkeiten dazu bieten Hohlräume in unterirdischen Salzstöcken – oder Eisenerz. von CHRISTIAN BERNHART(Eisenspeicher) und RALF BUTSCHER Am 9. Mai 2025 war es soweit: Auf einem Gelände bei Etzel, einem Teilort der...