Lexikon

Klageverzicht

im Zivilprozess die aufgrund der Dispositionsmaxime mögliche einseitige Erklärung des Klägers an das Gericht, dass der geltend gemachte Anspruch nicht bestehe. Der Klageverzicht führt auf Antrag des Beklagten zur Klageabweisung durch Sachurteil (§ 306 ZPO). Er ist auch in Ehe- und Kindschaftssachen zulässig. In Österreich ist der Klageverzicht in § 237 ZPO als „Zurücknahme der Klage“ geregelt; ähnlich in der Schweiz der „Klagerückzug“.
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Wissenschaft

Vorstoß in die Hölle

Drei Raumsonden sollen bald die Rätsel der Venus lösen. Eine neue Studie lässt vermuten, dass unsere Nachbarwelt bis heute vulkanisch aktiv ist. von RÜDIGER VAAS Die Venus wird oft als Schwester der Erde bezeichnet, weil sie ähnlich groß ist und eine dichte Atmosphäre über felsigem Grund hat. Sie war das erste Ziel...

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Millionen Menschen leiden unter den Spätfolgen einer Corona-Erkrankung. Die Forschung zu Long Covid und den Ursachen ist komplex. von MARTIN W. ANGLER Es ist kurz vor Mitternacht, als mich die Ärztin in der Notaufnahme an den Tropf hängt. Bluthochdruckkrise mit Anfang 40. Wie kann das sein? Ich rauche nicht, trinke keinen Alkohol...

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