Lexikon

Landesbauordnung

Gesetze der Länder, die die Durchführung einzelner Bauvorhaben regeln (im Gegensatz zum Baugesetzbuch, das die rechtliche Ordnung der Nutzbarkeit von Grundflächen allgemein festlegt). Die Landesbauordnungen befassen sich mit der Errichtung, Änderung, Nutzung, Instandsetzung und dem Abbruch einzelner Bauten; Ziel der Gesetze ist die Abwehr von Gefahren, die ein Bau verursachen kann (z. B. im Hinblick auf Standfestigkeit, Feuersicherheit, Belüftung), und von Verunstaltungen der Umgegend durch ästhetisch schlecht gestaltete Bauten, die Wahrung der Belange des Straßenverkehrs, der Sozial- und Wohlfahrtspflege und die Festlegung der öffentlich-rechtlichen Pflichten der am Bau Beteiligten (z. B. des Bauherrn oder Bauleiters) sowie des beim Bau einzuhaltenden Verwaltungsverfahrens. Zur Ausführung der Landesbauordnungen sind zahlreiche Rechtsverordnungen (z. B. Bauvorlagen-, Versammlungsstätten-, Garagen-, Campingplatzverordnung) und Ortsbausatzungen ergangen.
Kernspinresonanz-Mikroskop
Wissenschaft

Quantensprünge in der Röhre

Mit einem neuartigen Kernspinmikroskop lassen sich zum ersten Mal per Kamera hochaufgelöste Bilder von molekularen Prozessen machen – zum Beispiel für die Krebsdiagnostik oder die Forschung an Batteriematerialien. von DIRK EIDEMÜLLER Wenn Chemiker ein Herstellungsverfahren für eine neue Substanz ertüftelt haben, überprüfen sie...

Wissenschaft

Rostiges Zeichen der Erwärmung

Aus klarem Wasser wird eine orangefarbene Suppe: Forscher berichten über eine intensive Verfärbung zahlreicher Bäche und Flüsse in Alaska. Ihre Untersuchungsergebnisse legen nahe, dass es sich um eine Folge des Auftauens des Permafrosts handelt: Mineralien werden aus dem Untergrund gelöst, die zur Freisetzung von Metallen...

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