Lexikon

Listenwahl

bei Wahlen im Gegensatz zur Einzelkandidatur die Bewerbung von Kandidaten auf Listen (Parteilisten). Der Wähler stimmt entweder für die Liste als ganze oder für einen Kandidaten auf ihr, wobei auch dann die Stimme der Liste zugute kommt. Bei starren Listen ist der Wähler an die vorgeschlagenen Kandidaten und ihre Reihenfolge gebunden; lose gebundene Listen ermöglichen es dem Wähler, die Reihenfolge der Kandidaten mittels Namens- oder Vorzugsstimmen oder Stimmenhäufung (Kumulieren) zu verändern; freie Listen gestatten praktisch, die Listen neu zusammenzustellen (Panaschieren).
In Deutschland wird bei Bundestagswahlen die starre Listenwahl (Bundesliste, Landesliste) angewandt, in Österreich die lose gebundene Listenwahl mit der Möglichkeit der Reihung und Streichung von Kandidaten innerhalb der gewählten Parteiliste, in der Schweiz die freie Listenwahl (dabei ist auch Stimmenhäufung zulässig).
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