Lexikon
Verhältniswahl
1. ein Repräsentationsprinzip, nach dem möglichst alle politischen Meinungen und Gruppen des Volkes entsprechend ihrem Anteil an den Wählerstimmen an der Mandatsverteilung teilhaben sollen; – 2. ein Entscheidungsprinzip, nach dem die Vergabe von Mandaten nach dem numerischen Verhältnis der auf die Kandidaten oder auf die Listen der Parteien abgegebenen Stimmen zueinander erfolgen soll (Listenwahl). Auf eine bestimmte Zahl von Stimmen entfällt ein Mandat.
In der Verfassungspraxis regt die Verhältniswahl zur Parteienvielfalt an, da sie allen politischen Gruppen die gleiche Chance gibt, Parlamentssitze zu erringen. In parlamentarischen Systemen besteht in der Regel ein direkter Zusammenhang von Verhältniswahl, Parteienvielfalt, Koalitionsregierungen und Regierungsinstabilität. In Verhältniswahlsysteme wurden deshalb Sperrklauseln eingefügt (Wahlsystem), oder es werden jene Parteien von der Mandatsverteilung ausgeschlossen, die nicht zumindest in einem Wahlkreis ein Mandat oder eine bestimmte Stimmenzahl erringen.
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