Sperrklausel
bei der Vergabe von Parlamentsmandaten nach Wahlen die Nichtberücksichtigung von Parteien, die einen gesetzlich festgelegten Mindestanteil der abgegebenen Stimmen nicht erreicht haben. Eine Sperrklausel besteht in Deutschland bei Bundes- und Landtagswahlen (Fünfprozentklausel). Wahlsystem.