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Sperrklausel

bei der Vergabe von Parlamentsmandaten nach Wahlen die Nichtberücksichtigung von Parteien, die einen gesetzlich festgelegten Mindestanteil der abgegebenen Stimmen nicht erreicht haben. Eine Sperrklausel besteht in Deutschland bei Bundes- und Landtagswahlen (Fünfprozentklausel). Wahlsystem.

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