Lexikon

Fünfprozentklausel

5-Prozent-Klausel; Fünf-Prozent-Hürde; 5-Prozent-Hürde
Bestimmung des Bundeswahlgesetzes, nach der eine Partei oder Wählergruppe mindestens 5% der im Bundesgebiet abgegebenen Stimmen (oder drei Direktmandate; Wahlsystem) erringen muss, um Vertreter in den Bundestag entsenden zu können. Entsprechend gibt es für die Wahl der Landtage in allen deutschen Bundesländern eine Fünfprozentklausel. Im kommunalen Bereich ist die Fünfprozentklausel nicht üblich.
Wissenschaft

Wann Dinos warmblütig wurden

Auch einige Vertreter der Dinosaurier konnten wohl schon ihre Körpertemperatur regulieren und vererbten diese Fähigkeit an die Vögel. Wann es zu dieser bahnbrechenden Entwicklung gekommen sein könnte, beleuchtet nun eine Studie. Demnach könnten zwei Gruppen der Dinosaurier vor etwa 180 Millionen Jahren die Warmblütigkeit...

Fische, Rampen, Umwelt
Wissenschaft

Fische auf Wanderschaft

Kompakte Wehre versperren vielen Fischen den Weg ins Laichgewässer. Durchlässige Rampen können ihnen wieder einen Zugang verschaffen. von KLAUS ZINTZ Das Wasser fließt schnell zwischen den großen Steinen der flachen Rampe hindurch, Luftblasen wirbeln ständig von der Oberfläche in tiefere Wasserschichten. Eine Bachforelle schwimmt...

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