Lexikon

Fünfprozentklausel

5-Prozent-Klausel; Fünf-Prozent-Hürde; 5-Prozent-Hürde
Bestimmung des Bundeswahlgesetzes, nach der eine Partei oder Wählergruppe mindestens 5% der im Bundesgebiet abgegebenen Stimmen (oder drei Direktmandate; Wahlsystem) erringen muss, um Vertreter in den Bundestag entsenden zu können. Entsprechend gibt es für die Wahl der Landtage in allen deutschen Bundesländern eine Fünfprozentklausel. Im kommunalen Bereich ist die Fünfprozentklausel nicht üblich.
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Wissenschaft

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Linsen, Strahlung, Wellen
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