Lexikon

Fünfprozentklausel

5-Prozent-Klausel; Fünf-Prozent-Hürde; 5-Prozent-Hürde
Bestimmung des Bundeswahlgesetzes, nach der eine Partei oder Wählergruppe mindestens 5% der im Bundesgebiet abgegebenen Stimmen (oder drei Direktmandate; Wahlsystem) erringen muss, um Vertreter in den Bundestag entsenden zu können. Entsprechend gibt es für die Wahl der Landtage in allen deutschen Bundesländern eine Fünfprozentklausel. Im kommunalen Bereich ist die Fünfprozentklausel nicht üblich.
Higgs
Wissenschaft

Higgs-Hilfe für den Urknall?

Die Physik des Makrokosmos hängt eng mit der des Mikrokosmos zusammen. Das könnte erklären, warum unser Universum groß und gleichförmig wurde. von RÜDIGER VAAS Zeit ist relativ. Und die Urzeit des Universums ist nicht einfach vergangen, sondern immer noch präsent: zum Beispiel in jedem Kubikzentimeter Weltraum. Darin gibt es...

Verhaltensökologen der Universität Kopenhagen vergleichen das Klicken von zwei Kabeljau-Beständen. Dazu haben sie die Fische in einem großen Becken mit fest installierten Unterwassermikrofonen zusammengebracht. © Jeppe Have Rasmussen, Universität Kopenhagen
Wissenschaft

Der Computer als Tierversteher

Biologen analysieren die Töne von Tieren, um ihr Verhalten besser erforschen zu können. Maschinelles Lernen ist dabei sehr nützlich. von TIM SCHRÖDER Sie kommen zusammen, wenn es an der Nordsee kalt und ungemütlich ist: im späten Winter, wenn die Stürme aus Nordwest das Wasser aufwühlen und große Brecher an die Küste donnern....

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