Lexikon
Fünfprozentklausel
5-Prozent-Klausel; Fünf-Prozent-Hürde; 5-Prozent-HürdeBestimmung des Bundeswahlgesetzes, nach der eine Partei oder Wählergruppe mindestens 5% der im Bundesgebiet abgegebenen Stimmen (oder drei Direktmandate; Wahlsystem) erringen muss, um Vertreter in den Bundestag entsenden zu können. Entsprechend gibt es für die Wahl der Landtage in allen deutschen Bundesländern eine Fünfprozentklausel. Im kommunalen Bereich ist die Fünfprozentklausel nicht üblich.
Wissenschaft
Kosmischer Babyboom
Vor etwa zehn Milliarden Jahren entstanden auf einen Schlag sehr viele Sterne. Seither sinkt die Geburtenrate – und inzwischen hat eine Art kosmischer Dämmerzustand begonnen. von THOMAS BÜHRKE Das Sternbild Fornax (Chemischer Ofen) besteht nur aus wenigen lichtschwachen Sternen. Doch Kosmologen fanden dort den sprichwörtlichen...
Wissenschaft
Vor dem Ernstfall
In immer mehr Projekten üben Nachwuchs-Mediziner und -Psychotherapeuten das Diagnostizieren und Behandeln in der virtuellen Realität. von JAN SCHWENKENBECHER Piep-piep. „Ja, hier Schwester Kristin, Behandlungsraum 5“, meldet sich eine Frauenstimme aus dem Funkgerät. „Es geht um den Patienten Billmeier. Der hat gerade einiges an...
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