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22. Januar 1957
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet, dass die Fünf-Prozent-Klausel im Bundeswahlgesetz von 1953 und in Kommunalwahlgesetzen nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Die Bayernpartei und die Gesamtdeutsche Volkspartei hatten in Verfassungsbeschwerden vorgebracht, dass die Sperrbestimmungen die Wahlrechtsgleichheit beeinträchtigen.
Wissenschaft
Der Mensch als Regenwurm
Forschende bohren tiefe Löcher in Ackerböden und ahmen damit Regenwürmer nach. Wie Pflanzen im Klimaumbruch davon profitieren, zeigen erste Ergebnisse von Feldversuchen in Hildesheim und Schwerin. von KATJA MARIA ENGEL Mit langen Metallstangen drücken Forschende Löcher in einen Weizenacker in der Nähe von Hildesheim. Damit die...
Wissenschaft
Vertikale Rotoren im Aufwind
Windkraftanlagen, deren Rotoren sich um eine senkrechte Achse drehen, bieten etliche Vorteile. Doch tückische Strömungen haben ihren Erfolg bisher vereitelt. Eine neue Technik soll das nun ändern. von CHRISTIAN BERNHART Patrick Richter hatte viele Argumente auf seiner Seite, als ein Fernsehteam des Magazins Spiegel TV im August...