Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Fünfprozentklausel

Fünf|pro|znt|klau|sel
f.
,
, nur Sg.
; BRD
Grundsatz, dass eine Partei nur dann Anspruch auf ein Mandat hat, wenn sie mindestens 5% der gültigen Stimmen erhält

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