Lexikon
Losbitten
auch Loskaufen, die Erlangung der Begnadigung eines Verurteilten unmittelbar vor der Vollstreckung des Urteils. Das Losbitten ist im deutschen Recht des Mittelalters (Sachsen- und Schwabenspiegel) bezeugt; im Märchen geschieht es meist durch eine Jungfrau, die den Verurteilten auf der Stelle heiratet. Seit dem 17. Jahrhundert war es durch landesherrliche Gesetzgebung verboten.
Wissenschaft
Schritt zurück nach vorn
Evolutionsbiologen, die ihr Feld experimentell beackern, haben einen ganz speziellen Feind: „Armchair Evolutionists“, also „Sessel-Evolutionisten“, nennen sie ihn – und meinen damit Leute, die weitgehend ohne Kenntnis echter Daten vermeintlich klug über Evolution zu sinnieren und zu spekulieren versuchen. Zu diesen Sessel-...
Wissenschaft
Ein Omnibus ohne Fahrer
Lebenswerte, grüne Städte und Regionen benötigen einen gut ausgebauten öffentlichen Nahverkehr. Doch dafür gibt es nicht genug Fahrer. Eine Alternative sind autonom fahrende Busse, Lkw und Shuttle-Fahrzeuge. Vielversprechende Projekte gibt es bereits. von ULRICH EBERL Auf den ersten Blick haben die Städte Tallinn und Seoul nicht...