Lexikon
Losbitten
auch Loskaufen, die Erlangung der Begnadigung eines Verurteilten unmittelbar vor der Vollstreckung des Urteils. Das Losbitten ist im deutschen Recht des Mittelalters (Sachsen- und Schwabenspiegel) bezeugt; im Märchen geschieht es meist durch eine Jungfrau, die den Verurteilten auf der Stelle heiratet. Seit dem 17. Jahrhundert war es durch landesherrliche Gesetzgebung verboten.
Wissenschaft
Rettungsanker fürs Herz
Telemedizin wird in diesem Jahr zu einer Kassenleistung: Herzkranke können sich dann digital überwachen lassen. von Susanne Donner Dieter Thurm erinnert sich gut an das Jahr 2016, als er für zwölf Monate medizinisch fernüberwacht wurde. „Ich habe mich viel sicherer gefühlt“, sagt der heute 69-jährige Rentner, der mit seiner Frau...
Wissenschaft
Geschützt Surfen
Jeder Nutzer von üblichen Browsern oder Suchmaschinen ist über seine IP-Adresse identifizierbar und gibt durch die Internet-Nutzung Informationen über sich preis. Wer nicht ausspioniert werden will, kann sich nur durch einen anderen Weg ins Internet schützen. Doch die Technologie wird auch von Kriminellen im Darknet genutzt. von...