Lexikon

Losbitten

auch Loskaufen, die Erlangung der Begnadigung eines Verurteilten unmittelbar vor der Vollstreckung des Urteils. Das Losbitten ist im deutschen Recht des Mittelalters (Sachsen- und Schwabenspiegel)  bezeugt; im Märchen geschieht es meist durch eine Jungfrau, die den Verurteilten auf der Stelle heiratet. Seit dem 17. Jahrhundert war es durch landesherrliche Gesetzgebung verboten.
Wissenschaft

»Stress verstärkt die Beschwerden«

Wie Menschen mit Reizdarm Erkenntnisse aus der Forschung berücksichtigen können, erklärt Facharzt Martin Storr. Das Gespräch führte SALOME BERBLINGER Prof. Storr, wann spricht man von einem Reizdarm? Für die Diagnose Reizdarm-Syndrom sind drei Kriterien entscheidend: Es bestehen Beschwerden im Bauchraum. Diese Beschwerden...

Wissenschaft

Ein neues Feld der Photovoltaik

Der Ausbau von Solaranlagen benötigt viel Platz. Doch viele geeignete Flächen werden bereits für die Landwirtschaft genutzt. Forscher suchen daher nach Wegen, beide Nutzungen zu kombinieren – und sehen großes Potenzial. von Rainer Kurlemann Die rheinische Ackerbohne könnte die deutsche Landwirtschaft verändern. Denn im Rahmen...

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