Lexikon
Luftpiraterie
Luftpiraterie: Mogadischu-Geiseln
Freilassung von Geiseln
Am 13. Oktober 1977 entführen arabische Terroristen eine Lufthansamaschine in die somalische Hauptstadt Mogadischu, um den Austausch von 11 deutschen und 2 türkischen Häftlingen zu erpressen. Die Geiselnahme wird am 18. Oktober 1977 durch die deutsche Spezialeinheit GSG 9 beendet. Im Bild die befreiten Geiseln bei ihrer Rückkehr in Frankfurt am Main.
© Corbis/Bettmann/UPI
In Deutschland werden Flugzeugentführung und Flugzeugattentat nach § 316c StGB mit Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren und bei leichtfertiger Verursachung des Todes eines Menschen mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder einer solchen nicht unter 10 Jahren auch dann bestraft, wenn der Täter die Herrschaft über das Luftfahrzeug nicht erreicht (Unternehmensdelikt). – Österreich: Erfolgreiche Luftpiraterie ist strafbar nach § 185 StGB.
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