Lexikon
Minne und Recht
lateinisch per amorem et justiciam, eine Paarformel, die im kanonischen und im deutschen Recht des Mittelalters die beiden Möglichkeiten bezeichnet, einen Rechtsstreit zu entscheiden. Da erst die Vollstreckung eines Gerichtsurteils die obsiegende Partei in den Besitz ihres Rechtes setzt, einigen sich die Parteien sehr oft auf ein Verfahren nach Minne (Schiedsgericht), bei dem sie sich dem Spruch im Voraus freiwillig unterwerfen. Scheitert das Schiedsverfahren, wird der Streit nach Recht vor Gericht ausgetragen.
Wissenschaft
Die weiße Welt
Das Meereis in der Arktis schwindet. Wie wirkt sich die Veränderung auf das Leben im Eis und in der Tiefsee darunter aus? Und was bedeutet das für uns Menschen? Ein Essay der Meeresbiologin und Direktorin des Alfred-Wegener-Instituts Antje Boetius. Eine Landschaft nur aus Eis und Schnee ist etwas ganz Besonderes. Die meisten...
Wissenschaft
Wem gehört der Weltraum?
Auch im All herrschen Recht und Ordnung. Eine irdische Einführung in außerirdisches Recht. von FRANZISKA KONITZER Zugegeben, auf der Liste der internationalen Zwischenfälle rangiert der Tod einer kubanischen Kuh weit unten. Aber er sorgte doch für einige Aufregung. Am 30. November 1960 war eine US-amerikanische Rakete vom Typ...