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Nebenbeschäftigung

Arbeitsverhältnis neben dem Hauptberuf, der die Grundlage der Existenz des Arbeitnehmers bildet. Nebenbeschäftigung ist grundsätzlich zulässig. Eine Beschränkung gilt nur für den Handlungsgehilfen (§§ 60 f. HGB); er darf ohne Einwilligung des Prinzipals weder ein Handelsgewerbe betreiben noch im Handelszweig des Prinzipals für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte machen. Ebenso in Österreich nach § 7 Angestelltengesetz (Konkurrenzverbot). In der Schweiz kann ein Konkurrenzverbot Bestandteil des Arbeitsvertrags sein (Art. 340 ff. OR).

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