Lexikon
Nebenbeschäftigung
Arbeitsverhältnis neben dem Hauptberuf, der die Grundlage der Existenz des Arbeitnehmers bildet. Nebenbeschäftigung ist grundsätzlich zulässig. Eine Beschränkung gilt nur für den Handlungsgehilfen (§§ 60 f. HGB); er darf ohne Einwilligung des Prinzipals weder ein Handelsgewerbe betreiben noch im Handelszweig des Prinzipals für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte machen. – Ebenso in Österreich nach § 7 Angestelltengesetz (Konkurrenzverbot). – In der Schweiz kann ein Konkurrenzverbot Bestandteil des Arbeitsvertrags sein (Art. 340 ff. OR).
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News der Woche 14.02.2025
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Auf der Suche nach Magrathea
Das Geschäft lief glänzend. Magrathea war der vermutlich reichste Planet der Galaxis. Die Arbeit der Hyperraum-Ingenieure war komplex und gefährlich: Unfassbare Mengen an Materie mussten durch eigens kreierte Weiße Löcher angesaugt werden, um die Luxus-Traumplaneten für die Superreichen der Galaxis zu bauen. Jeder Wunsch wurde...