Lexikon

Nebenbeschäftigung

Arbeitsverhältnis neben dem Hauptberuf, der die Grundlage der Existenz des Arbeitnehmers bildet. Nebenbeschäftigung ist grundsätzlich zulässig. Eine Beschränkung gilt nur für den Handlungsgehilfen (§§ 60 f. HGB); er darf ohne Einwilligung des Prinzipals weder ein Handelsgewerbe betreiben noch im Handelszweig des Prinzipals für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte machen. Ebenso in Österreich nach § 7 Angestelltengesetz (Konkurrenzverbot). In der Schweiz kann ein Konkurrenzverbot Bestandteil des Arbeitsvertrags sein (Art. 340 ff. OR).
Stempel mit umgedrehtem Text und blauer Markierung, daneben Holzstempel mit erhabener Schrift.
Wissenschaft

Multitalent Zunge

Was die Zunge zu einem der vielseitigsten Organe im menschlichen Körper macht, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Die Zunge kann man getrost als Multitalent bezeichnen. Als einziger Muskel unseres Körpers arbeitet sie vollkommen ohne Unterstützung des knöchernen Skeletts und ist deshalb so beweglich wie kein anderer ihrer 655 über...

PFAS
Wissenschaft

Mit Licht gegen Ewigkeitschemikalien

Ob in regenfester Kleidung, beschichteten Pfannen oder Kosmetik – Per- und Polyfluoralkylverbindungen (PFAS) sind als Antihaft- und Imprägniermittel weit verbreitet. Da sie äußerst langlebig sind, reichern sich diese potenziell gesundheitsschädlichen Substanzen jedoch in der Umwelt an. Um die auch als Ewigkeitschemikalien...

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