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Risikostrukturausgleich

Ziel des Risikostrukturausgleichs (RSA) ist es, die Wettbewerbsbedingungen zwischen den Krankenkassen und die Beitragsbelastung der Versicherten gerecht zu gestalten. Die 1994 eingeführte Maßnahme führte zu einem besseren Ausgleich der bis dahin deutlich unterschiedlichen Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen. Im Zuge der Gesundheitsreform wurde der RSA inzwischen zu einem krankheitsorientiertem (morbiditätsorientiertem) Risikostrukturausgleich („Morbi-RSA“) weiterentwickelt. Er trat 2009 gemeinsam mit dem Gesundheitsfonds in Kraft. Die Krankenkassen erhalten nun einen Teil ihrer Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds abhängig vom Versorgungsbedarf ihrer Versicherten; eine Krankenkasse mit überdurchschnittlich vielen chronisch kranken Mitgliedern erhält daher eine höhere Zuweisung als eine Kasse, die weniger hohe Kosten für die Finanzierung der Behandlung von chronisch Kranken hat.