Lexikon
Nebenbeschäftigung
Arbeitsverhältnis neben dem Hauptberuf, der die Grundlage der Existenz des Arbeitnehmers bildet. Nebenbeschäftigung ist grundsätzlich zulässig. Eine Beschränkung gilt nur für den Handlungsgehilfen (§§ 60 f. HGB); er darf ohne Einwilligung des Prinzipals weder ein Handelsgewerbe betreiben noch im Handelszweig des Prinzipals für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte machen. – Ebenso in Österreich nach § 7 Angestelltengesetz (Konkurrenzverbot). – In der Schweiz kann ein Konkurrenzverbot Bestandteil des Arbeitsvertrags sein (Art. 340 ff. OR).
Wissenschaft
Frühchen: Bessere Hirnentwicklung nach Haut-zu-Haut-Kontakt
Babys brauchen Körperkontakt, um sich gut zu entwickeln. Das gilt insbesondere für Frühchen. Eine Studie deutet nun darauf hin, dass der direkte Haut-zu-Haut-Kontakt mit den Eltern sogar die Gehirnentwicklung der Frühgeborenen positiv beeinflussen könnte. Je länger und öfter ein Frühchen während der ersten Lebenswochen mit Mutter...
Wissenschaft
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Das langwierige Laden der Batterie ist ein Grund, warum viele Menschen vor dem Kauf eines Elektroautos zurückschrecken. Doch es geht auch schneller, wie eine Technik aus dem deutschen Südwesten zeigt. von RALF BUTSCHER Wenn die meisten Automobile künftig nicht mehr von einem Verbrennungsmotor, sondern elektrisch angetrieben...