Lexikon
Nebenbeschäftigung
Arbeitsverhältnis neben dem Hauptberuf, der die Grundlage der Existenz des Arbeitnehmers bildet. Nebenbeschäftigung ist grundsätzlich zulässig. Eine Beschränkung gilt nur für den Handlungsgehilfen (§§ 60 f. HGB); er darf ohne Einwilligung des Prinzipals weder ein Handelsgewerbe betreiben noch im Handelszweig des Prinzipals für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte machen. – Ebenso in Österreich nach § 7 Angestelltengesetz (Konkurrenzverbot). – In der Schweiz kann ein Konkurrenzverbot Bestandteil des Arbeitsvertrags sein (Art. 340 ff. OR).
Wissenschaft
Flug in die Zukunft
Der Luftverkehr gilt als sehr schädlich für das Klima. Doch es gibt vielversprechende Konzepte, um das zu ändern. von HARTMUT NETZ In Norwegen beginnt bald eine neue Ära das Fliegens – wenn auch zunächst nur in einem recht bescheidenen Maßstab. In vier Jahren soll in dem skandinavischen Land das erste vollelektrische...
Wissenschaft
Die Entzauberung des Vitruv
Vieles, was wir über römische Baukunst wissen, stammt von Marcus Vitruvius Pollio. Doch nicht alle Theater sind so konstruiert, wie von dem antiken Gelehrten beschrieben, belegen moderne Laserscans. von ROLF HEßBRÜGGE An kaum einem Ort kann man europäische Geschichte so gut begreifen wie im italienischen Volterra: In der rund 2....
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