Lexikon
Nebenbeschäftigung
Arbeitsverhältnis neben dem Hauptberuf, der die Grundlage der Existenz des Arbeitnehmers bildet. Nebenbeschäftigung ist grundsätzlich zulässig. Eine Beschränkung gilt nur für den Handlungsgehilfen (§§ 60 f. HGB); er darf ohne Einwilligung des Prinzipals weder ein Handelsgewerbe betreiben noch im Handelszweig des Prinzipals für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte machen. – Ebenso in Österreich nach § 7 Angestelltengesetz (Konkurrenzverbot). – In der Schweiz kann ein Konkurrenzverbot Bestandteil des Arbeitsvertrags sein (Art. 340 ff. OR).
Wissenschaft
So sahen die Hände der frühen Homininen aus
Vor etwa 1,5 Millionen Jahren lebten mehrere Vormenschen-Gruppen in Afrika, darunter Vertreter des Paranthropus boisei. Von diesem entfernten Verwandten des modernen Menschen haben Paläontologen nun ein ungewöhnliches Set an fossilen Knochen entdeckt. Unter den Fundstücken sind erstmals auch Handknochen von Paranthropus boisei....
Wissenschaft
Abgenabelt
Die für schwimmende Häuser notwendige Technik haben Forscher aus Brandenburg und Sachsen entwickelt – und auf einem See in der Niederlausitz realisiert.
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