Lexikon
Nebenbeschäftigung
Arbeitsverhältnis neben dem Hauptberuf, der die Grundlage der Existenz des Arbeitnehmers bildet. Nebenbeschäftigung ist grundsätzlich zulässig. Eine Beschränkung gilt nur für den Handlungsgehilfen (§§ 60 f. HGB); er darf ohne Einwilligung des Prinzipals weder ein Handelsgewerbe betreiben noch im Handelszweig des Prinzipals für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte machen. – Ebenso in Österreich nach § 7 Angestelltengesetz (Konkurrenzverbot). – In der Schweiz kann ein Konkurrenzverbot Bestandteil des Arbeitsvertrags sein (Art. 340 ff. OR).

Wissenschaft
Südlicher Ozean nimmt mehr CO2 auf als gedacht
Der Ozean um die Antarktis ist eine wichtige Senke für Kohlendioxid. Neue Messungen zeigen nun, dass er wahrscheinlich sogar noch größere Mengen des Treibhausgases speichert als bisher angenommen. Während frühere Angaben üblicherweise auf indirekten Schätzungen beruhten, haben Forschende nun den CO2-Austausch zwischen Luft und...

Wissenschaft
Geheimnisvolles Licht
Experimente enthüllen die eigenartige Quantennatur des Lichts immer besser. So kann Licht zum „Ausfrieren“ gebracht werden, Materie erschaffen und sogar dafür sorgen, dass Atome sich gegenseitig anziehen. von DIRK EIDEMÜLLER Licht gehört zu den Erscheinungen, die so alltäglich sind, dass man gar nicht weiter über sie nachdenkt....
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