Lexikon

Nebenbeschäftigung

Arbeitsverhältnis neben dem Hauptberuf, der die Grundlage der Existenz des Arbeitnehmers bildet. Nebenbeschäftigung ist grundsätzlich zulässig. Eine Beschränkung gilt nur für den Handlungsgehilfen (§§ 60 f. HGB); er darf ohne Einwilligung des Prinzipals weder ein Handelsgewerbe betreiben noch im Handelszweig des Prinzipals für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte machen. – Ebenso in Österreich nach § 7 Angestelltengesetz (Konkurrenzverbot). – In der Schweiz kann ein Konkurrenzverbot Bestandteil des Arbeitsvertrags sein (Art. 340 ff. OR).
Frühchen
Wissenschaft

E-Nasen

Ein künstlicher Geruchsinn aus elektronischen Sensoren soll dabei helfen, verdorbene Lebensmittel aufzuspüren, Schadstoffe oder Drogen zu entdecken und Krankheiten in der Atemluft zu erschnüffeln. von TIM SCHRÖDER Wenn Frühchen eines nicht vertragen, dann ist es Stress. Ihr Körper ist weit weniger entwickelt als der von Kindern,...

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Wissenschaft

Streifenfrei fliegen

Der Luftverkehr steht wegen seines hohen CO2-Ausstoßes in der Kritik. Doch neue Forschungsergebnisse zeigen, dass Kondensstreifen noch weitaus schädlicher für das Klima sind. Durch Optimierung der Flugrouten und den Einsatz von Bio-Kerosin lassen sich die Auswirkungen reduzieren. von FRANK LITTEK Jeder kennt das Bild, wenn bei...

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