Lexikon

Obereigentum

die obere bürgerlich- oder öffentlich-rechtliche Sachherrschaft bei Rechtsordnungen mit geteiltem Eigentum, z. B. das Obereigentum des Lehns- und Grundherrn im Verhältnis zum Untereigentum des Vasallen bzw. Hörigen im deutschen Recht des Mittelalters.
Frau, Schmerzen
Wissenschaft

Ruhe im Ohr!

Wer unter chronischem Tinnitus leidet, hört Geräusche, die in seinem Gehirn entstehen. Dort setzt die Suche nach einer wirkungsvollen Therapie an. von ANGELIKA FRIEDL Es summt, rauscht, piepst oder klingelt: Störende Geräusche im Ohr, medizinisch Tinnitus genannt, kennt fast jeder. Bei den meisten verschwinden sie nach kurzer...

Rückriem, Moor
Wissenschaft

Moore aus Moosen

Wenn die Wiedervernässung gelingt, sind Moore Kohlenstoffsenken und wertvolle Lebensräume zugleich. von OLIVER ABRAHAM Tiefe Gräben begleiten den Weg ins Amtsvenn-Hündfelder Moor, ihren Grund bedeckt eine trockene, dunkelgrüne Schicht aus getrocknetem Moos. Ein Pegel zeigt mit frisch angetrocknetem Schlamm, dass der Wasserstand...

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