Lexikon

Obereigentum

die obere bürgerlich- oder öffentlich-rechtliche Sachherrschaft bei Rechtsordnungen mit geteiltem Eigentum, z. B. das Obereigentum des Lehns- und Grundherrn im Verhältnis zum Untereigentum des Vasallen bzw. Hörigen im deutschen Recht des Mittelalters.
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Wissenschaft

Paradoxe Genome

Paradoxon. Ursprünglich entstammt der Begriff dem spätlateinischen Adjektiv „paradoxus“, das damals „unerwartet, überraschend“ meinte. Dass der Begriff des Paradoxons auch in den Naturwissenschaften gern verwendet wird, dürfte kaum verwundern. Schließlich widersprechen dort immer wieder mal neue Resultate ziemlich unerwartet den...

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Wissenschaft

Unser unzuverlässiges Gedächtnis

Warum wir unseren Erinnerungen zuweilen nicht trauen können, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Polizisten können ein Lied davon singen: Was Augenzeugen eines Unfalls oder Verbrechens im Brustton der Überzeugung behaupten, gesehen zu haben, muss keinesfalls stimmen. Dazu sind unsere Erinnerungen viel zu fehlerhaft und störanfällig....

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