Lexikon
Offenbarungseid
in der Bundesrepublik Deutschland früher der Eid, bestimmte Angaben über Vermögenswerte nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht zu haben; durch Bundesgesetz vom 27. 6. 1970 durch die eidesstattliche Versicherung ersetzt (§§ 807, 883, 889, 899 ff. ZPO). – In
Österreich
bis 1991 Mittel der Zwangsvollstreckung (§§ 47 ff. Exekutionsordnung) und bei Rückstellungsverfahren (§ 28 des 3. Rückstellungsgesetzes 1947), Konkurs (§ 101 KO) und Ausgleich (§ 2 Ausgleichsordnung) zu leisten; seit 1991 durch die Vorlage des Vermögensverzeichnisses ersetzt. – Nach schweizerischem
Recht hat der Schuldner bei der Pfändung sein Vermögen unter Strafandrohung anzugeben.
Wissenschaft
Wirklich wahr?
Die Frage nach der Wahrheit ist ein Klassiker der Wissenschaftsphilosophie, und gerade in dieser Zeit besonders wichtig. von TOBIAS HÜRTER Es gibt eine merkwürdige Stelle in der Bibel, die man leicht überliest. Als Jesus im Amtssitz des römischen Statthalters Pontius Pilatus verhört wird und beteuert, er sei gekommen, um „für die...
Wissenschaft
Wie Cannabis die weibliche Fruchtbarkeit beeinträchtigt
Wer schwanger werden will, sollte sich von Cannabis lieber fernhalten. Denn eine Studie zeigt, wie sich THC, der psychoaktive Inhaltsstoff von Cannabis, bei Frauen auf die Eizellen auswirkt. Zumindest im Reagenzglas reifen die Eizellen unter Einfluss der Droge demnach schneller, wobei häufiger Fehler bei der Verteilung der...