Lexikon
Offenbarungseid
in der Bundesrepublik Deutschland früher der Eid, bestimmte Angaben über Vermögenswerte nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht zu haben; durch Bundesgesetz vom 27. 6. 1970 durch die eidesstattliche Versicherung ersetzt (§§ 807, 883, 889, 899 ff. ZPO). – In
Österreich
bis 1991 Mittel der Zwangsvollstreckung (§§ 47 ff. Exekutionsordnung) und bei Rückstellungsverfahren (§ 28 des 3. Rückstellungsgesetzes 1947), Konkurs (§ 101 KO) und Ausgleich (§ 2 Ausgleichsordnung) zu leisten; seit 1991 durch die Vorlage des Vermögensverzeichnisses ersetzt. – Nach schweizerischem
Recht hat der Schuldner bei der Pfändung sein Vermögen unter Strafandrohung anzugeben.Wissenschaft
Klimawandel im Rückspiegel
Ein Blick in die Vergangenheit könnte helfen, die aktuelle Klimakrise zu meistern. Wie sind frühere Kulturen mit Klimasprüngen umgegangen? Archäologen und Paläo-Klimatologen können dazu wichtige Erkenntnisse beisteuern. von ROLF HEßBRÜGGE Das Thema des internationalen Spitzentreffens im September 2021 verblüfft auf den ersten...
Wissenschaft
Was zuckst Du?
Fast ein Vierteljahrhundert verbringt jeder von uns bei durchschnittlicher Lebenserwartung angeblich mit Schlafen. Im Wachzustand ist unser Gehirn mehr oder weniger auf Vollgas, aber kurz vor dem Einschlafen drosseln die Gehirnzellen das Tempo ihrer Kommunikation und gehen quasi auf Standgas. Wenn Sie jemanden wirklich nachhaltig...