Lexikon

Offenbarungseid

in der Bundesrepublik Deutschland früher der Eid, bestimmte Angaben über Vermögenswerte nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht zu haben; durch Bundesgesetz vom 27. 6. 1970 durch die eidesstattliche Versicherung ersetzt (§§ 807, 883, 889, 899 ff. ZPO). In
Österreich
bis 1991 Mittel der Zwangsvollstreckung (§§ 47 ff. Exekutionsordnung) und bei Rückstellungsverfahren (§ 28 des 3. Rückstellungsgesetzes 1947), Konkurs (§ 101 KO) und Ausgleich (§ 2 Ausgleichsordnung) zu leisten; seit 1991 durch die Vorlage des Vermögensverzeichnisses ersetzt. Nach
schweizerischem
Recht hat der Schuldner bei der Pfändung sein Vermögen unter Strafandrohung anzugeben.
Wissenschaft

Elektronen im fraktalen Gefängnis

Erstmals wurde eine gebrochene Dimensionalität bei Elektronen entdeckt, die in einem atomaren Fraktal eingeschlossen sind. von DIRK EIDEMÜLLER Fraktale Gebilde sind mit ihrer vielfachen Selbstähnlichkeit nicht nur sehr ästhetisch, sondern auch unter mathematischen Gesichtspunkten ziemlich kurios. Dabei sind Fraktale...

Wissenschaft

Gesund mit Licht

Es reguliert unzählige Vorgänge im menschlichen Körper und entscheidet damit letztlich sogar darüber, wie gut Medikamente wirken. von Jürgen Brater Der stetig wiederkehrende Wechsel von hell und dunkel ist für den Menschen seit jeher der regelmäßigste und universellste Umweltreiz. Kein Wunder also, dass Licht erhebliche...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Synonymwörterbuch

Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon