Lexikon
Offenbarungseid
in der Bundesrepublik Deutschland früher der Eid, bestimmte Angaben über Vermögenswerte nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht zu haben; durch Bundesgesetz vom 27. 6. 1970 durch die eidesstattliche Versicherung ersetzt (§§ 807, 883, 889, 899 ff. ZPO). – In
Österreich
bis 1991 Mittel der Zwangsvollstreckung (§§ 47 ff. Exekutionsordnung) und bei Rückstellungsverfahren (§ 28 des 3. Rückstellungsgesetzes 1947), Konkurs (§ 101 KO) und Ausgleich (§ 2 Ausgleichsordnung) zu leisten; seit 1991 durch die Vorlage des Vermögensverzeichnisses ersetzt. – Nach schweizerischem
Recht hat der Schuldner bei der Pfändung sein Vermögen unter Strafandrohung anzugeben.
Wissenschaft
Geboren, um zu leben
Die Kindermedizin ließ die Lebenserwartung im letzten Jahrhundert enorm steigen. Heute steht sie vor neuen Herausforderungen. von SUSANNE DONNER Ich habe vierzehn Kinder großgezogen, und davon sind bloß sieben gestorben“, schrieb eine Frau 1912 in einem Brief an die Berliner Verwaltung. „Nur“ sieben Kinder, die sie verlor! Da...
Wissenschaft
Raubvögel der Dino-Ära
Über den Köpfen von Tyrannosaurus rex und Co. flogen offenbar schon Vögel mit Beute in den Krallen durch die Luft: Ähnlich wie die modernen Raubvögel jagten wahrscheinlich auch zwei neuentdeckte Vogelarten der späten Kreidezeit, berichten Forschende. Dies geht aus Merkmalen ihrer Fußknochen hervor, die denen von Falken oder Eulen...
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