Lexikon
Offenbarungseid
in der Bundesrepublik Deutschland früher der Eid, bestimmte Angaben über Vermögenswerte nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht zu haben; durch Bundesgesetz vom 27. 6. 1970 durch die eidesstattliche Versicherung ersetzt (§§ 807, 883, 889, 899 ff. ZPO). – In
Österreich
bis 1991 Mittel der Zwangsvollstreckung (§§ 47 ff. Exekutionsordnung) und bei Rückstellungsverfahren (§ 28 des 3. Rückstellungsgesetzes 1947), Konkurs (§ 101 KO) und Ausgleich (§ 2 Ausgleichsordnung) zu leisten; seit 1991 durch die Vorlage des Vermögensverzeichnisses ersetzt. – Nach schweizerischem
Recht hat der Schuldner bei der Pfändung sein Vermögen unter Strafandrohung anzugeben.
Wissenschaft
Das Rätsel um den Ursprung
In der Evolutionslinie des modernen Menschen klaffen kolossale Lücken. Und weder der zeitliche Beginn ist gewiss noch die Herkunftsregion. von THORWALD EWE Jeder heute lebende Mensch ist der vorläufige Endpunkt einer langen Reihe von Vorfahren. Wo sich diese Ahnenreihen in ferner Vergangenheit treffen, müsste logischerweise...
Wissenschaft
Zombies wanken durch die Wissenschaft
Eines ist Konsens in der Wissenschaftsgemeinde: Erweisen sich publizierte Ergebnisse als nicht haltbar, muss der betreffende Forschungsartikel zurückgezogen („retracted“) werden. Bis vor einem Vierteljahrhundert geschah dies nur selten – und wenn, dann fast nur wegen unabsichtlicher Fehler: etwa weil man festgestellt hatte, dass...