Lexikon

Offenbarungseid

in der Bundesrepublik Deutschland früher der Eid, bestimmte Angaben über Vermögenswerte nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht zu haben; durch Bundesgesetz vom 27. 6. 1970 durch die eidesstattliche Versicherung ersetzt (§§ 807, 883, 889, 899 ff. ZPO). In
Österreich
bis 1991 Mittel der Zwangsvollstreckung (§§ 47 ff. Exekutionsordnung) und bei Rückstellungsverfahren (§ 28 des 3. Rückstellungsgesetzes 1947), Konkurs (§ 101 KO) und Ausgleich (§ 2 Ausgleichsordnung) zu leisten; seit 1991 durch die Vorlage des Vermögensverzeichnisses ersetzt. Nach
schweizerischem
Recht hat der Schuldner bei der Pfändung sein Vermögen unter Strafandrohung anzugeben.
Anode, Batterien
Wissenschaft

Akkus für die Tonne

Seit Kurzem gibt es Batterien, die biologisch abbaubar sind. Manche sind sogar essbar. Doch wie leistungsstark sind solche Zellen? Und wo lassen sie sich einsetzen? von ROLF HEßBRÜGGE Handelsübliche Batterien sind das Gegenteil von umweltverträglich: Sie bestehen in der Regel aus einem Stahlgehäuse. Darin schwappt ein Elektrolyt...

Nickel, Pflanzen
Wissenschaft

Grüne Metallsammler

Manche Pflanzen können in ihrem Organismus Metalle anhäufen. Diese Eigenschaft ermöglicht es, Metalle zu ernten und zu verwerten.

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