Lexikon

Pfändung

im Zwangsvollstreckungsrecht die staatliche Beschlagnahme (Verstrickung) von nicht dem Pfändungsschutz unterliegenden Gegenständen des beweglichen Vermögens des Vollstreckungsschuldners als Mittel zur Beitreibung von Geldforderungen; bei Sachen durch Besitzergreifung des Gerichtsvollziehers, bei Forderungen u. a. Rechten durch Pfändungsbeschluss des Vollstreckungsgerichts (§§ 803 ff., 829 ff., 930 und 931 ZPO). Die Pfändung begründet gleichzeitig ein Pfandrecht.
Ähnliche Regelung in Österreich durch die Exekutionsordnung; grundsätzlich ähnlich auch in der Schweiz nach Art. 88 ff. des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs vom 11. 4. 1889. Offenbarungseid, Verstrickungsbruch.
Fischer_02.jpg
Wissenschaft

Der Glaube ans Wasserklosett

„Glauben heißt nichts wissen“, wie mir mein ungläubiger Vater in den 1950er-Jahren eingehämmert hat, als seine Verärgerung über die christlichen Kirchen zunahm, deren Vertreter damals wie heute lieber die Hände falten und beten, statt die Ärmel aufzukrempeln und zu helfen. Wobei jedem auffallen wird, dass die Betenden ihr Gesicht...

Luftschiffe
Wissenschaft

Die sanften Riesen kehren zurück

Luftschiffe wie der Zeppelin galten lange Zeit als out. Denn die gemächlichen Fluggeräte konnten mit Düsenjets nicht mithalten. Doch nun scheint ein Comeback der fliegenden Riesen in Sicht. Treiber dafür sind neue Techniken und Anwendungspotenziale sowie der Wunsch nach einer klimaneutralen Luftfahrt. von RALF BUTSCHER Es war...

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus dem Kalender

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch