Lexikon
Verstrickungsbruch
Arrestbruch; Pfandbruchvorsätzliches Beiseiteschaffen, Zerstören oder sonstiges Entfernen von Sachen, die gepfändet oder sonst dienstlich in Beschlag (Verstrickung) genommen sind; strafbar nach § 136 StGB. – Ähnlich in der Schweiz nach Art. 169 und 289 StGB. Ähnlich auch in Österreich nach §§ 271 StGB.
Wissenschaft
Mythos Varusschlacht
Wie kaum ein anderes historisches Ereignis hat die Varusschlacht den deutschen Nationalismus beflügelt. Und selten wurde in den letzten 500 Jahren ein historischer Ort so sehnsüchtig gesucht wie dieses legendäre Schlachtfeld. Am Ende hat ein metallurgischer Fingerabdruck Gewissheit gebracht. von ALEXANDRA BLOCH-PFISTER Die...
Wissenschaft
»Der Schutz der Gesundheit des Menschen steht immer ganz vorn«
Tanja Schwerdtle erklärt im Interview, warum spezielle organische Arsenverbindungen für die Risikobewertung eine besondere Herausforderung darstellen. Das Gespräch führte TAMARA WORZEWSKI Frau Prof. Dr. Schwerdtle, warum ist nicht jede Gefahr gleich ein Risiko? Der Unterschied zwischen einer Gefährdung und einem Risiko lässt sich...
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