Lexikon

Verstrickungsbruch

Arrestbruch; Pfandbruch
vorsätzliches Beiseiteschaffen, Zerstören oder sonstiges Entfernen von Sachen, die gepfändet oder sonst dienstlich in Beschlag (Verstrickung) genommen sind; strafbar nach § 136 StGB. Ähnlich in der Schweiz nach Art. 169 und 289 StGB. Ähnlich auch in Österreich nach §§ 271 StGB.
Varusschlacht, Archäologie
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