Lexikon
Verstrickungsbruch
Arrestbruch; Pfandbruchvorsätzliches Beiseiteschaffen, Zerstören oder sonstiges Entfernen von Sachen, die gepfändet oder sonst dienstlich in Beschlag (Verstrickung) genommen sind; strafbar nach § 136 StGB. – Ähnlich in der Schweiz nach Art. 169 und 289 StGB. Ähnlich auch in Österreich nach §§ 271 StGB.
Wissenschaft
Augen: Komplizen des Lichts
Die Sinneszellen in unserer Netzhaut sind so sensibel, dass sie einzelne Photonen wahrzunehmen vermögen. Dabei sind die menschlichen Augen aber bei Weitem nicht die besten: Einige Tiere sehen die Welt in einer Weise, die für uns fast unvorstellbar ist. von Christian Jung Wir erfahren die Welt durch unsere Sinne. Hören, Schmecken...
Wissenschaft
Weiß oder rot?
Ein Vergleich antiker Überlieferungen mit Praktiken der Weinbauern Georgiens stellt bisherige Annahmen zur Weinerzeugung der alten Römer in Frage. von KLAUS-DIETER LINSMEIER Wein war im römischen Reich ein Grundnahrungsmittel, darin sind sich die Gelehrten einig. Überlieferte Texte und archäologische Funde verraten, wie die...
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