Lexikon
Verstrickungsbruch
Arrestbruch; Pfandbruchvorsätzliches Beiseiteschaffen, Zerstören oder sonstiges Entfernen von Sachen, die gepfändet oder sonst dienstlich in Beschlag (Verstrickung) genommen sind; strafbar nach § 136 StGB. – Ähnlich in der Schweiz nach Art. 169 und 289 StGB. Ähnlich auch in Österreich nach §§ 271 StGB.
Wissenschaft
Ein See im Stresstest
Früher war es der massive Zuwachs von Algen, heute ist es die starke Verbreitung des Stichlings und die Invasion der Quagga-Muschel: Der Bodensee hat immer neue Herausforderungen zu meistern. Limnologen untersuchen im Projekt Seewandel, ob und wie er mit den veränderten Umweltbedingungen fertig wird. von KLAUS ZINTZ Nur kurze...
Wissenschaft
Falschen Tönen auf der Spur
Manipulierte Videos, imitierte Laute und synthetische Stimmen sorgen häufig für Verwirrung. Fraunhofer-Forscher entwickeln Werkzeuge, um solche Fälschungen treffsicher erkennen zu können. von NIKOLAUS FECHT Solche Bilder sind inzwischen so gut, dass sie Realitäten verzerren können“, warnte Martin Steinebach, Leiter der Abteilung...