Lexikon

Verstrickungsbruch

Arrestbruch; Pfandbruch
vorsätzliches Beiseiteschaffen, Zerstören oder sonstiges Entfernen von Sachen, die gepfändet oder sonst dienstlich in Beschlag (Verstrickung) genommen sind; strafbar nach § 136 StGB. Ähnlich in der Schweiz nach Art. 169 und 289 StGB. Ähnlich auch in Österreich nach §§ 271 StGB.
Gletscher mit zerbrochenem Eis, schneebedeckten Bergen im Hintergrund und Nebel über dem Eis.
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Im Wechsel von Hitze und Kälte

Von extremem Treibhausklima bis hin zur eisigen Schneeball-Erde: Seit ihrer Entstehung vor mehr als 4,5 Milliarden Jahren hat sich unsere Atmosphäre immer wieder gravierend gewandelt. Ihre Geschichte ist eng mit der Evolution des Lebens verknüpft. Von ELENA BERNARD Die Luft, die wir heute atmen, ist das Ergebnis einer über...

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So vielfältig wie die Tier- und Pflanzenwelt, so breit ist die Palette an bizarren Materialstrukturen, die die Natur im Verlauf der Evolution hervorgebracht hat. Sie bieten pfiffige Lösungen für viele Herausforderungen in der Technik und Medizin. von Reinhard Breuer

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