Lexikon

Verstrickung

staatliche Beschlagnahme eines Gegenstands durch ordnungsgemäße Pfändung. Mit der Verstrickung geht die Verfügungsmacht vom Schuldner auf den Staat über. Bei der Pfändung von beweglichen Sachen entsteht die Verstrickung mit der Pfändung durch den Gerichtsvollzieher 808 ZPO), bei der Rechtspfändung durch den Pfändungsbeschluss 829 ZPO). Verstrickungsbruch.
Waldbrand in Kalifornien
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Wie große Waldbrände weitere Feuer begünstigen

Wald- und Buschbrände können verheerende Folgen haben. Denn dabei gehen nicht nur riesige Flächen an Vegetation verloren, es gelangen auch große Mengen Ruß und Rauch in die Luft. Weil diese das Sonnenlicht einfangen, werden daraufhin die Tage wärmer und trockener. Große Brände führen so zu lokalen Wetterverhältnissen, die weitere...

Die Entdeckung des schönen Scheins
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