Lexikon
Verstrickung
staatliche Beschlagnahme eines Gegenstands durch ordnungsgemäße Pfändung. Mit der Verstrickung geht die Verfügungsmacht vom Schuldner auf den Staat über. Bei der Pfändung von beweglichen Sachen entsteht die Verstrickung mit der Pfändung durch den Gerichtsvollzieher (§ 808 ZPO), bei der Rechtspfändung durch den Pfändungsbeschluss (§ 829 ZPO). Verstrickungsbruch.
Wissenschaft
Der digitale Steuermann
Der Schifffahrtsbranche mangelt es an Nachwuchs. Daher sollen teilweise oder vollständig autonome Systeme ans Steuerruder. Forscher versprechen sich davon auch ein Plus an Sicherheit. von TIM SCHRÖDER Die „Watertruck XIII“ ist ganz allein unterwegs. Schnurgerade zieht der stahlblaue Schubkahn seine Bahn im Gent-Ostende-Kanal in...
Wissenschaft
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Der einst riesige Aralsee ist durch die menschliche Gier nach Wasser nahezu ausgetrocknet. Das hat dazu geführt, dass sich der Boden im Seebecken nun wieder anhebt. Das Gestein im Erdmantel unter dem ehemaligen See fließt ohne die Last des Wassers auf die Erdkruste wieder in seine ursprüngliche Position zurück, wie...
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