Lexikon
Verstrickung
staatliche Beschlagnahme eines Gegenstands durch ordnungsgemäße Pfändung. Mit der Verstrickung geht die Verfügungsmacht vom Schuldner auf den Staat über. Bei der Pfändung von beweglichen Sachen entsteht die Verstrickung mit der Pfändung durch den Gerichtsvollzieher (§ 808 ZPO), bei der Rechtspfändung durch den Pfändungsbeschluss (§ 829 ZPO). Verstrickungsbruch.
Wissenschaft
Transport in die Tiefe
Biologische Pumpen regeln den Stoffhaushalt der Ozeane: Sie lagern CO2 ein und wirken damit dem Klimawandel entgegen. von KURT DE SWAAF Es schneit. Langsam rieselt ein steter Strom aus Flocken herab, die weiß im Scheinwerferlicht leuchten. Außerhalb des Kegels herrschen totale Finsternis und Stille. Eine winterliche Fahrt durch...
Wissenschaft
Hocheffizient und vielseitig
Solarzellen für Hausdächer, Bewegungsmelder, Bewässerungsanlagen, Smart-Home-Anwendungen – die Photovoltaik mit Perowskit-Materialien ist auf dem Weg vom Labor in den Alltag. von FRANK FRICK Falls sich die organisch-anorganischen Perowskite kommerziell breit durchsetzen, rückt der Nobelpreis in greifbare Nähe.“ Michael Saliba,...
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