Lexikon
Verstrickung
staatliche Beschlagnahme eines Gegenstands durch ordnungsgemäße Pfändung. Mit der Verstrickung geht die Verfügungsmacht vom Schuldner auf den Staat über. Bei der Pfändung von beweglichen Sachen entsteht die Verstrickung mit der Pfändung durch den Gerichtsvollzieher (§ 808 ZPO), bei der Rechtspfändung durch den Pfändungsbeschluss (§ 829 ZPO). Verstrickungsbruch.
Wissenschaft
Späte Diagnose
Viele Menschen spüren, wenn etwas mit ihrer Gesundheit nicht stimmt. Aber unnötig spät bekommen sie erst ihre Diagnose, ob HIV oder Krebs. von SUSANNE DONNER Als der 36-jährige Mann aus Berlin auf seiner Zunge ein Knötchen, eine Papel, bemerkt, die immer größer wird, geht er zum Arzt. Er ahnt bereits, dass es um seine Gesundheit...
Wissenschaft
Die Botschaften der ewigen Toten
Archäologen und Naturwissenschaftler arbeiten als Mumienforscher eng zusammen. Dabei ermöglichen moderne Analyseverfahren ganz neue Einblicke. Manchmal stützen sie die Erkenntnisse der Archäologie, manchmal räumen sie auch mit Vorurteilen auf. von RAINER KURLEMANN Die Menschen sind verstorben, doch die Zeit hat sie nicht...
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