Lexikon
Beschlagnahme
Strafprozessrecht
allgemein die amtliche Sicherstellung von Gegenständen, besonders in der Zwangsvollstreckung (z. B. Arrest, Pfändung), Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, sowie als Beschlagnahme von Beweismitteln im strafprozessualen Ermittlungsverfahren. Letztere darf regelmäßig nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Hilfsbeamten (besonders Polizei) angeordnet werden (§§ 94 ff. StPO). Der Bruch amtlicher Beschlagnahme ist strafbar (§ 136 StGB).
Ähnlich im
österreichischen
Strafrecht (§§ 271, 272 StGB); auch in der Schweiz
wird der Bruch amtlicher Beschlagnahme oder des vermögensrechtlichen Arrests bestraft (Art. 289 und Art. 169 StGB).Wissenschaft
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Neben CO2 zählt Methan (CH4) zu den schädlichsten Treibhausgasen, wenn es um Erderwärmung geht. Geruchlos, unsichtbar und leicht entzündlich hat es innerhalb der ersten 20 Jahre nach seiner Freisetzung sogar eine etwa 84-fach stärkere Treibhauswirkung als CO2. Die Menge an Methan in der Atmosphäre hat der Mensch in den letzten...
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»Entscheidend ist die Empfindungsfähigkeit«
Welcher Schutz sollte Embryoiden – stammzellbasierten Embryonen – zukommen? Die Bioethikerin Hannah Schickl über Standpunkte in der Forschung.
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