Lexikon

Beschlagnahme

Strafprozessrecht
allgemein die amtliche Sicherstellung von Gegenständen, besonders in der Zwangsvollstreckung (z. B. Arrest, Pfändung), Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, sowie als Beschlagnahme von Beweismitteln im strafprozessualen Ermittlungsverfahren. Letztere darf regelmäßig nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Hilfsbeamten (besonders Polizei) angeordnet werden (§§ 94 ff. StPO). Der Bruch amtlicher Beschlagnahme ist strafbar (§ 136 StGB).
Ähnlich im
österreichischen
Strafrecht (§§ 271, 272 StGB); auch in der
Schweiz
wird der Bruch amtlicher Beschlagnahme oder des vermögensrechtlichen Arrests bestraft (Art. 289 und Art. 169 StGB).
Feinstaub
Wissenschaft

Risikofaktor Luft

Das Vergessen im Alter wird von Feinstaub beschleunigt. Wie wirken Schadstoffe auf das Gehirn? von SUSANNE DONNER Anfangs war es nur eine Ahnung, dass etwas nicht stimmte. Die Mutter suchte nachts unentwegt die Toilette auf und vergaß am stillen Örtchen, dass sie ins Bett zurückkehren sollte, und geisterte im Haus herum. Später...

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Wissenschaft

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