Lexikon

Beschlagnahme

Strafprozessrecht
allgemein die amtliche Sicherstellung von Gegenständen, besonders in der Zwangsvollstreckung (z. B. Arrest, Pfändung), Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, sowie als Beschlagnahme von Beweismitteln im strafprozessualen Ermittlungsverfahren. Letztere darf regelmäßig nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Hilfsbeamten (besonders Polizei) angeordnet werden (§§ 94 ff. StPO). Der Bruch amtlicher Beschlagnahme ist strafbar (§ 136 StGB).
Ähnlich im
österreichischen
Strafrecht (§§ 271, 272 StGB); auch in der
Schweiz
wird der Bruch amtlicher Beschlagnahme oder des vermögensrechtlichen Arrests bestraft (Art. 289 und Art. 169 StGB).
Wissenschaft

Wie wir den Mars erwärmen könnten

Wissenschaft mit einem Hauch von Science-Fiction: Forschende präsentieren ein innovatives Konzept zur Verwandlung des Mars in einen lebensfreundlichen Planeten. Aus ihren Modellen geht hervor, dass aus lokalen Ressourcen hergestellte Nanopartikel einen effektiven Treibhauseffekt in der Atmosphäre des Roten Planeten auslösen...

Fast 50 schwimmende Häuser liegen am Pier in einem Amsterdamer Kanal. Seit Anfang 2019 sind die ersten Gebäude des ungewöhnlichen Stadtviertels Schoonship bewohnt. ©Isabel Nabuurs (isabelnabuurs.nl)
Wissenschaft

Auf Wasser gebaut

Der steigende Wasserspiegel der Weltmeere bedroht immer mehr Küsten. Daher wollen „Aquatekten“ die Menschen in schwimmende Städte aufs Meer umsiedeln.

Der Beitrag Auf Wasser gebaut erschien zuerst auf wissenschaft...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch