Lexikon

Beschlagnahme

Strafprozessrecht
allgemein die amtliche Sicherstellung von Gegenständen, besonders in der Zwangsvollstreckung (z. B. Arrest, Pfändung), Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, sowie als Beschlagnahme von Beweismitteln im strafprozessualen Ermittlungsverfahren. Letztere darf regelmäßig nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Hilfsbeamten (besonders Polizei) angeordnet werden (§§ 94 ff. StPO). Der Bruch amtlicher Beschlagnahme ist strafbar (§ 136 StGB).
Ähnlich im
österreichischen
Strafrecht (§§ 271, 272 StGB); auch in der
Schweiz
wird der Bruch amtlicher Beschlagnahme oder des vermögensrechtlichen Arrests bestraft (Art. 289 und Art. 169 StGB).
Rinder
Wissenschaft

Weidevieh: Weniger Methan-Ausstoß durch Algen im Futter

Bei ihrer Verdauung produzieren Rinder große Mengen des Treibhausgases Methan. Senken lässt sich dieser Ausstoß jedoch, wenn die Kühe als Futterzusatz Algen erhalten. Während der Ansatz bereits für im Stall gehaltene Tiere erprobt wurde, galt er für Weidevieh bislang als unrealistisch. Eine Studie zeigt nun, dass auch Mastrinder...

Crystal_Jellyfish_(Aequorea_victoria)
Wissenschaft

Leuchtende Forschungshelfer

Das grün fluoreszierende Protein und seine Nachfolger bringen Licht und Farbe in die Welt der Zellen: Sie sind unverzichtbare Werkzeuge der Mikroskopie – und neue Anwendungen stehen bevor. von JULIETTE IRMER Das grün fluoreszierende Protein, kurz GFP genannt, hat eine erstaunliche Karriere hinter sich: Millionen Jahre lang hatte...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon