Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

enteignen

ent|eig|nen
V.
2, hat enteignet; mit Akk.
1.
jmdn. e.
jmdm. staatlicherseits sein Eigentum entziehen, es beschlagnahmen
2.
eine Sache e.
in Staatseigentum überführen;
einen Betrieb e.
,
Ent|eig|nung
f.
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