Lexikon
Unternehmensbewertung
die Anwendung der Investitionsrechnung zur Bewertung von bestehenden oder geplanten Unternehmen, von technisch-organisatorisch abgeschlossenen Gliedbetrieben oder von Beteiligungen für die Bestimmung von Entscheidungswerten (Preisuntergrenze des Verkäufers bzw. Preisobergrenze des Kaufinteressenten) und Arbitriums- bzw. Schiedswerten (Einigungswert aus der Sicht eines unparteiischen Gutachters). Anlass zur Unternehmensbewertung sind insbesondere die Veräußerung von Unternehmen, Gliedbetrieben und Beteiligungen, Enteignungsentschädigungen, Fusionen, der Ausschluss von Gesellschaftern, z. B. der Abschluss eines Unternehmensvertrages. Der Gesamtwert eines Unternehmens als Ertragswert (Zukunftserfolgswert) ergibt sich aus der Summe der auf den Bewertungszeitpunkt diskontierten zukünftigen Nutzenströme, gemessen an den künftig erzielbaren Ausschüttungen, Erfolgen oder Einzahlungsüberschüssen. Probleme der Bestimmung des Ertragswertes liegen in der Prognose künftiger Ausschüttungen, in der Festlegung des Planungshorizonts und in der Bestimmung des Diskontierungszinssatzes. Der Gesamtwert des Unternehmens als Substanzwert ergibt sich als Summe aller Reproduktionskosten eines Unternehmens gleicher Ertragskraft und wird zur Bestimmung der Preisobergrenze des Kaufinteressenten herangezogen, wenn der Ertragswert größer als der Substanzwert ist. Probleme der Bestimmung des Substanzwertes liegen u. a. in der Festlegung der Reproduktionskosten der immateriellen Vermögensgegenstände. In der praktischen Anwendung der Unternehmensbewertung wird der Unternehmenswert auch durch kombinierte Verfahren ermittelt (Firmenwert).
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