Lexikon
eidesstattliche Versicherung
Bekräftigung einer Tatsachenbehauptung „an Eides statt“ oder durch ähnliche Ausdrücke, als Mittel der Glaubhaftmachung gegenüber Behörden weithin gebräuchlich (vor allem seit der Abschaffung des Offenbarungseids). Die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung ist nach § 156 StGB (bei Fahrlässigkeit nach § 163 StGB) nur dann strafbar, wenn die Behörde zuständig ist, über den betreffenden Gegenstand in dem betreffenden Verfahren mit rechtlicher Wirkung eidesstattliche Versicherungen entgegenzunehmen (so vor allem Gerichte, Standes- und Finanzämter, Behörden der Sozialversicherung u. Ä.; nicht dagegen die Staatsanwaltschaft).
Wissenschaft
Wann ist Nd am Ende?
Geschrieben ist die Sache eindeutig: Ende ist Ende. Aber wenn Chemikerinnen und Chemiker von Ende sprechen, meinen sie vielleicht Nd – das chemische Elementsymbol für Neodym. Der Name ist den meisten vermutlich schon einmal untergekommen, und manche werden sogar wissen, dass es ein Element der sogenannten Seltenen Erden...
Wissenschaft
Das finstere Mittelalter
Es gab im Mittelalter verschiedene Leuchtmittel, doch sie waren eine Frage des Geldes. von Rolf Heßbrügge Das Bild vom finsteren Mittelalter hält sich hartnäckig, obwohl Historiker diese Zeit heute differenzierter sehen. Doch schon die Menschen der Renaissance grenzten sich mit der Wiederbelebung des Glanzes der Antike von den „...