Lexikon

eidesstattliche Versicherung

Bekräftigung einer Tatsachenbehauptung „an Eides statt“ oder durch ähnliche Ausdrücke, als Mittel der Glaubhaftmachung gegenüber Behörden weithin gebräuchlich (vor allem seit der Abschaffung des Offenbarungseids). Die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung ist nach § 156 StGB (bei Fahrlässigkeit nach § 163 StGB) nur dann strafbar, wenn die Behörde zuständig ist, über den betreffenden Gegenstand in dem betreffenden Verfahren mit rechtlicher Wirkung eidesstattliche Versicherungen entgegenzunehmen (so vor allem Gerichte, Standes- und Finanzämter, Behörden der Sozialversicherung u. Ä.; nicht dagegen die Staatsanwaltschaft).
KI-Empathie
Wissenschaft

Lieber menschliche als künstliche Empathie

Chatbots können uns den Eindruck vermitteln, sie würden unsere Gefühle verstehen und empathisch darauf eingehen. Dabei wirken die Texte oft so authentisch, dass kein Unterschied mehr zu einem menschlichen Kommunikationspartner festzustellen ist. Und doch: Allein das Wissen, dass man mit einer künstlichen Intelligenz kommuniziert...

Phaenomenal_NEU.jpg
Wissenschaft

Gähnen steckt an

Was das Gähnen über unser Einfühlungsvermögen verrät, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Gähnen ist eigentlich eine ziemlich unspektakuläre, alltägliche Angelegenheit. Zuerst bemerkt man nur ein Gefühl, das tief hinten zwischen Rachen und Ohren zu sitzen scheint. Dann öffnet sich der Mund ein wenig, und die Lungen saugen Luft ein....

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon