Lexikon
eidesstattliche Versicherung
Bekräftigung einer Tatsachenbehauptung „an Eides statt“ oder durch ähnliche Ausdrücke, als Mittel der Glaubhaftmachung gegenüber Behörden weithin gebräuchlich (vor allem seit der Abschaffung des Offenbarungseids). Die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung ist nach § 156 StGB (bei Fahrlässigkeit nach § 163 StGB) nur dann strafbar, wenn die Behörde zuständig ist, über den betreffenden Gegenstand in dem betreffenden Verfahren mit rechtlicher Wirkung eidesstattliche Versicherungen entgegenzunehmen (so vor allem Gerichte, Standes- und Finanzämter, Behörden der Sozialversicherung u. Ä.; nicht dagegen die Staatsanwaltschaft).
Wissenschaft
Neandertaler-Linie war 50.000 Jahre isoliert
In der Endzeit der Neandertaler gab es in Europa offenbar mindestens zwei genetisch voneinander getrennte Linien. Das legen DNA- und Isotopen-Analysen eines Neandertalers nahe, der 2015 in der Grotte Mandrin in Frankreich entdeckt wurde. Das Individuum, dem die Forschenden den Spitznamen „Thorin“ gaben, lebte demnach vor etwa 42....
Wissenschaft
Warum alte Hyänen trotz stumpfer Zähne nicht verhungern
Manche Raubtiere fressen besonders viel Fleisch, wodurch sich mit der Zeit ihre Zähne abnutzen. Nun haben Forscher untersucht, wie sich diese “Hypercarnivoren” an den Verschleiß ihrer Eck- und Reißzähne im Alter anpassen, um dennoch ausreichend fressen zu können. Dabei zeigte sich, dass manche knochenbrechende Hyänenarten ihre...
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