Lexikon
Orderpapiere
Ordrepapiere; indossable Papiereauf den Namen des Berechtigten lautende Wertpapiere, deren verbriefte Rechte durch Indossament und Papierübergabe übertragen werden können. Der Schuldner ist nur gegen Aushändigung der quittierten Urkunde zur Leistung verpflichtet. Es werden unterschieden: 1. geborene Orderpapiere, die keiner Orderklausel bedürfen, z. B. Namensaktien, Wechsel, Schecks; 2. gekorene Orderpapiere, die kraft gesetzlicher Zulassung als Orderpapiere ausgestaltet werden können, hierzu aber noch einer Orderklausel seitens des Ausstellers bedürfen (z. B. „an die Order des Herrn X.“), z. B. bestimmte kaufmännische Anweisungen und Verpflichtungsscheine, Konnossemente, Ladescheine, Lagerscheine (Lagergeschäft) bestimmter Lagerhäuser, Transportversicherungspolicen (§ 363 HGB).
Wissenschaft
Warum Glühwürmchen ihr Leuchten entwickelten
Wie kleine, leuchtende Punkte schwirren Glühwürmchen in warmen Sommernächten durch die Luft. Diese Biolumineszenz dient ihnen heute vor allem dazu, Paarungspartner auf sich aufmerksam zu machen. Doch warum hat sich das Leuchten ursprünglich entwickelt? Die bislang führende Hypothese ging davon aus, dass das Glühen ursprünglich...
Wissenschaft
Kosmischer Babyboom
Vor etwa zehn Milliarden Jahren entstanden auf einen Schlag sehr viele Sterne. Seither sinkt die Geburtenrate – und inzwischen hat eine Art kosmischer Dämmerzustand begonnen. von THOMAS BÜHRKE Das Sternbild Fornax (Chemischer Ofen) besteht nur aus wenigen lichtschwachen Sternen. Doch Kosmologen fanden dort den sprichwörtlichen...
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