Lexikon
Petitiọnsrecht
die verfassungsrechtlich geschützte Befugnis (Art. 17 GG), sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Behörden und Parlamente zu wenden. Nach dem GG ist für Petitionen im militärischen Bereich das Amt des Wehrbeauftragten geschaffen worden (Art. 45b). Bundestag und Landtage haben eigene Petitionsausschüsse eingerichtet, deren Tätigkeit eine besondere Form der parlamentarischen Kontrolle der Exekutive ist.
In
Österreich
ist das Petitionsrecht geregelt durch Art. 11 des Staatsgrundgesetzes 1867 sowie durch Art. 52 und 53 BVerfG.In der
Schweiz
gewährleistet Art. 33 der Bundesverfassung das Petitionsrecht. Ombudsman.
Wissenschaft
Stressgeruch macht Hunde pessimistisch
Mit Anspannung belastete Luft drückt Hunden offenbar auf die Stimmung: Wenn sie den Geruch gestresster Personen wahrnehmen, gehen sie mit einer eher pessimistischen Erwartungshaltung auf Neues zu, lassen Studienergebnisse vermuten. Es könnte sich dabei somit um eine Form der emotionalen Ansteckung zwischen Mensch und Tier handeln...
Wissenschaft
Bunte Lebenswelt in der Ostsee
Bei farbenfrohen Riffen denkt jeder an die Südsee – aber auch in der Ostsee gibt es sie. Und sie beherbergen viele Arten von Tieren und Pflanzen. von FREDERIK JÖTTEN Rote und grüne Algen-Fächer schwingen sanft in der Strömung, dazwischen sitzen gelbe Schwämme, bunte Fische schwimmen umher. Welch vielfältige Bilder eine...