Lexikon
Petitiọnsrecht
die verfassungsrechtlich geschützte Befugnis (Art. 17 GG), sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Behörden und Parlamente zu wenden. Nach dem GG ist für Petitionen im militärischen Bereich das Amt des Wehrbeauftragten geschaffen worden (Art. 45b). Bundestag und Landtage haben eigene Petitionsausschüsse eingerichtet, deren Tätigkeit eine besondere Form der parlamentarischen Kontrolle der Exekutive ist.
In
Österreich
ist das Petitionsrecht geregelt durch Art. 11 des Staatsgrundgesetzes 1867 sowie durch Art. 52 und 53 BVerfG.In der
Schweiz
gewährleistet Art. 33 der Bundesverfassung das Petitionsrecht. Ombudsman.Wissenschaft
Die Ozeane heizen dem Klima ein
Die Weltmeere verändern sich tiefgreifend: Am Südpol erwärmt sich das Tiefenwasser, und große Strömungsringe in Atlantik und Pazifik verschieben sich polwärts. Neue Forschungen zeigen, dass die Ozeane das Klima stärker beeinflussen als bisher angenommen. von HARTMUT NETZ Das Jahr 2020 war das Jahr der mächtigen Feuer. Es begann...
Wissenschaft
Schatzkiste Natur
Es gilt als sicher, dass im Meer und im Boden noch viele Organismen zu entdecken sind – und damit auch zahlreiche medizinische Wirkstoffe. von FRANK FRICK und SALOME BERBLINGER Die enorme Vielfalt des Lebens im Meer hat sich als reiche Inspirationsquelle für die Entdeckung von Arzneimitteln erwiesen“, lautet der erste Satz in...
Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon
Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Wege aus der Abhängigkeit
Eine Leber aus Licht
Pastillen und Pulver
Globale Überreichweiten
Molekularer Ententanz
Dehnbare Batterie für flexible Elektronik