Lexikon

Petitinsrecht

die verfassungsrechtlich geschützte Befugnis (Art. 17 GG), sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Behörden und Parlamente zu wenden. Nach dem GG ist für Petitionen im militärischen Bereich das Amt des Wehrbeauftragten geschaffen worden (Art. 45b). Bundestag und Landtage haben eigene Petitionsausschüsse eingerichtet, deren Tätigkeit eine besondere Form der parlamentarischen Kontrolle der Exekutive ist.
In
Österreich
ist das Petitionsrecht geregelt durch Art. 11 des Staatsgrundgesetzes 1867 sowie durch Art. 52 und 53 BVerfG.
In der
Schweiz
gewährleistet Art. 33 der Bundesverfassung das Petitionsrecht. Ombudsman.
Autos auf einer überfluteten Straße
Wissenschaft

Neuer Risiko-Index sagt lokale Sturzflutgefahr voraus

Extremwetterereignisse wie Platzregen werden immer häufiger, mit teils verheerenden Folgen, wie zuletzt die Überschwemmungen in Süddeutschland zeigten. Forschende haben daher nun eine Art Warnampel für Starkregen entwickelt. Der Index berücksichtigt neben Wetterdaten auch die lokale Bebauung und natürliche Gegebenheiten, um die...

Steinwerkzeug
Wissenschaft

Menschen lebten schon vor 150.000 Jahren im Regenwald

Vor rund 300.000 Jahren entwickelte sich der moderne Mensch in offenen Graslandschaften Afrikas. Von dort breitete er sich in die unterschiedlichsten Lebensräume aus. Dichte Regenwälder galten allerdings bislang als natürliche Barriere für frühe Vertreter unserer Spezies. Doch nun zeigen neu datierte Funde uralter Steinwerkzeuge...

Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon