Lexikon

Reichsrecht

das vom Deutschen Reich gesetzte Recht einschließlich des staatsrechtlichen Gewohnheitsrechts. In neuerer Zeit (so nach den Verfassungen von 1871 und 1919) ging das Reichsrecht dem Landesrecht vor. Im mittelalterlichen Reich und in der frühen Neuzeit galt die umgekehrte Rangordnung: Stadtrecht bricht Landrecht, Landrecht bricht Reichsrecht.
Alexander Gerst
Wissenschaft

»Jeder, der es wünscht, erhält nun Zugang zur Raumfahrt«

Der Stuttgarter Wissenschaftler Stefanos Fasoulas erklärt, weshalb der Einstieg privater Unternehmen die Raumfahrt beflügelt – und was das für die Forschung im All bedeutet. Das Gespräch führte RALF BUTSCHER Herr Professor Fasoulas, die Raumfahrt boomt wie lange nicht mehr. Was steckt dahinter? Im Prinzip wurde diese Entwicklung...

Wissenschaft

Dem Flugstil großer Pterosaurier auf der Spur

Sie waren die größten Wesen, die sich jemals in die Luft erhoben haben. Doch mit welcher Flugtechnik waren die großen Vertreter der Pterosaurier einst am Himmel unterwegs? Einblicke in diese Frage liefern nun besonders detailliert erhaltene Überreste von zwei Arten aus der Kreidezeit. Vergleiche von Feinstrukturen im Inneren...

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