Lexikon
Reichsrecht
das vom Deutschen Reich gesetzte Recht einschließlich des staatsrechtlichen Gewohnheitsrechts. In neuerer Zeit (so nach den Verfassungen von 1871 und 1919) ging das Reichsrecht dem Landesrecht vor. – Im mittelalterlichen Reich und in der frühen Neuzeit galt die umgekehrte Rangordnung: Stadtrecht bricht Landrecht, Landrecht bricht Reichsrecht.
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News der Woche 31.10.2025
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Griechen verschmutzten Umwelt schon in der Antike mit Blei
Das Schwermetall Blei ist schädlich für Natur und Gesundheit. Doch nicht erst seit der Industrialisierung gelangt Blei durch Abwasser und Feinstaub in die Umwelt. Bereits vor etwa 5200 Jahren haben Menschen im antiken Griechenland die Umwelt mit Blei aus der Silberherstellung verschmutzt, wie Bodenproben aus der Ägäis jetzt...