Lexikon

Relativitạ̈tsprinzip

[lateinisch]
das der klassischen Physik zugrunde liegende Prinzip, nach dem es unmöglich ist, durch mechanische Experimente zu entscheiden, ob sich ein Bezugssystem (z. B. die Erde) in „absoluter Ruhe“ oder in geradlinig gleichförmiger Bewegung befindet. Alle gleichförmig gegeneinander bewegten Bezugssysteme (Inertialsysteme) sind einander gleichwertig. Nach Einsteins spezieller Relativitätstheorie gilt das Relativitätsprinzip auch für alle anderen physikalischen Erscheinungen, nicht nur für die Mechanik. In der allgemeinen Relativitätstheorie ist das Relativitätsprinzip auf beliebige Bewegungen ausgedehnt worden.
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