Lexikon

Standesrecht

rechtliche Verhaltensregeln für die Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, die auf sozialen Normen („Berufsethos“) der betreffenden Berufsgruppen beruhen und durch Generalklauseln in das Berufsrecht übernommen werden. Standesrecht gilt insbesondere für Rechtsanwälte, Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Steuerberater und Architekten. Berufsangehörige, die gegen Standesrecht verstoßen, müssen sich wegen berufsrechtlicher Pflichtwidrigkeit vor den Ehrengerichten (Ehrengerichtsbarkeit) verantworten.
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