Lexikon
Standesrecht
rechtliche Verhaltensregeln für die Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, die auf sozialen Normen („Berufsethos“) der betreffenden Berufsgruppen beruhen und durch Generalklauseln in das Berufsrecht übernommen werden. Standesrecht gilt insbesondere für Rechtsanwälte, Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Steuerberater und Architekten. Berufsangehörige, die gegen Standesrecht verstoßen, müssen sich wegen berufsrechtlicher Pflichtwidrigkeit vor den Ehrengerichten (Ehrengerichtsbarkeit) verantworten.
Wissenschaft
Der seltsame Ring eines Zwergs
Ein Außenseiter im Sonnensystem lässt rätseln: Wieso ist aus dem Ring um Quaoar kein Mond entstanden?
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Wissenschaft
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Viele gefährliche Viren sind ursprünglich aus dem Tierreich auf Menschen übergesprungen. Um zukünftige Risiken durch solche Erreger besser abschätzen zu können, hat ein Forschungsteam nun für zahlreiche Viren untersucht, an welche Rezeptoren sie binden und ob sie potenziell menschliche Zellen infizieren können. Der Fokus der...