Lexikon
Tarịfrecht
ein Teil des Arbeitsrechts: die vertragliche Gestaltung der Arbeitsbedingungen durch die Verbände der Arbeitnehmer und Arbeitgeber; Kern des Tarifrechts ist der Tarifvertrag. In Deutschland wurde das Tarifrecht erstmalig durch die Tarifvertrags-VO von 1918 (Neufassung 1928) geregelt. Neuregelung im Zusammenhang mit der Wiedererrichtung der Berufsverbände (Tarifvertragsgesetz [TVG] vom 9. 4. 1949 für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet, durch Gesetz vom 23. 4. 1953 auf das Bundesgebiet ausgedehnt, gilt in der Fassung vom 25. 8. 1969 mit späteren Änderungen). In Österreich: Kollektivvertrag, in der Schweiz: Gesamtarbeitsvertrag.
Wissenschaft
Das Land, das die Sklaven formten
Im Mittelalter erstreckte sich im Süden des heutigen Irak eine Kulturlandschaft, in der die arabischen Eliten mittels eines gewaltigen Bewässerungsnetzwerks eine Plantagenwirtschaft betrieben. Zur Arbeit dort wurden Tausende Sklaven gezwungen, die sogenannten Zanj. von DAVID NEUHÄUSER Es wird von unmenschlichen Bedingungen...
Wissenschaft
Linkshänder haben’s schwerer
Wissenswertes über Linkshänder erklärt von Dr. med. Jürgen Brater. Nicht weniger als fünf der letzten acht US-Präsidenten – Gerald Ford, Ronald Reagan, George W. Bush, Bill Clinton und Barack Obama – benutzten zum Schreiben, Smartphone-Tippen und Beim-Essen-das-Messer-Halten die linke Hand. Damit gehören sie genau wie Albrecht...