Lexikon
Tarịfrecht
ein Teil des Arbeitsrechts: die vertragliche Gestaltung der Arbeitsbedingungen durch die Verbände der Arbeitnehmer und Arbeitgeber; Kern des Tarifrechts ist der Tarifvertrag. In Deutschland wurde das Tarifrecht erstmalig durch die Tarifvertrags-VO von 1918 (Neufassung 1928) geregelt. Neuregelung im Zusammenhang mit der Wiedererrichtung der Berufsverbände (Tarifvertragsgesetz [TVG] vom 9. 4. 1949 für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet, durch Gesetz vom 23. 4. 1953 auf das Bundesgebiet ausgedehnt, gilt in der Fassung vom 25. 8. 1969 mit späteren Änderungen). In Österreich: Kollektivvertrag, in der Schweiz: Gesamtarbeitsvertrag.
Wissenschaft
»Der Klimawandel gefährdet unsere eigene Existenz«
Schadstoffe in der Luft machen anfälliger für Allergien. Wer das Klima schützt, tut auch Gutes für die eigene Gesundheit. Das Gespräch führte SALOME BERBLINGER Frau Prof. Traidl-Hoffmann, macht uns der Klimawandel krank? Ja, und zwar von Kopf bis Fuß. Der Klimawandel betrifft die mentale Gesundheit sowie Herz, Lunge und...
Wissenschaft
Sommerhitze im Spiegel fossiler Muscheln
Wie könnte sich die zu erwartende Klimaentwicklung auf die jahreszeitlichen Temperaturunterschiede in Mitteleuropa auswirken? Neue Hinweise dazu haben nun „Klima-Zeitzeugen“ aus einer vergangenen Warmphase geliefert: Analyseergebnisse von rund drei Millionen Jahre alten Schalen von Nordsee-Muscheln legen nahe, dass der...
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