Lexikon
Transịtabkommen
am 17. 12. 1971 in Bonn unterzeichnetes Abkommen zwischen der BR Dtschld. u. der DDR. Es regelte den Transitverkehr von Zivilpersonen u. Gütern zwischen der BR Dtschld. u. Berlin (West) durch das Hoheitsgebiet der DDR auf Straßen, Schienen- u. Wasserwegen. Das T. wurde in Übereinstimmung mit dem Viermächteabkommen über Berlin vom 3. 9. 1971 (Berlin-Abkommen) ausgehandelt u. abgeschlossen; es trat mit dem Schlussprotokoll zum Berlin-Abkommen am 3. 6. 1972 in Kraft.
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Wissenschaft
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