Lexikon
Transịtabkommen
am 17. 12. 1971 in Bonn unterzeichnetes Abkommen zwischen der BR Dtschld. u. der DDR. Es regelte den Transitverkehr von Zivilpersonen u. Gütern zwischen der BR Dtschld. u. Berlin (West) durch das Hoheitsgebiet der DDR auf Straßen, Schienen- u. Wasserwegen. Das T. wurde in Übereinstimmung mit dem Viermächteabkommen über Berlin vom 3. 9. 1971 (Berlin-Abkommen) ausgehandelt u. abgeschlossen; es trat mit dem Schlussprotokoll zum Berlin-Abkommen am 3. 6. 1972 in Kraft.
Wissenschaft
Ein Zwilling der Zelle
Um eine größtmögliche Effizienz bei der Nutzung und Produktion von Batterien für die Elektromobilität zu erreichen, schaffen Fraunhofer-Forscher in Kaiserslautern ausgeklügelte mathematische Modelle der Zellen sowie virtuell nachgestellte Fahrsituationen. von RALF BUTSCHER Eine steile und kurvenreiche Passstraße bei Schneefall in...
Wissenschaft
Goldgrube in der Schublade
Elektronik enthält kostbare Rohstoffe. Für die Industrie wären Altgeräte daher Schatzkisten. Doch viele Besitzer horten die Geräte ungenutzt zu Hause.
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