Lexikon
Transịtabkommen
am 17. 12. 1971 in Bonn unterzeichnetes Abkommen zwischen der BR Dtschld. u. der DDR. Es regelte den Transitverkehr von Zivilpersonen u. Gütern zwischen der BR Dtschld. u. Berlin (West) durch das Hoheitsgebiet der DDR auf Straßen, Schienen- u. Wasserwegen. Das T. wurde in Übereinstimmung mit dem Viermächteabkommen über Berlin vom 3. 9. 1971 (Berlin-Abkommen) ausgehandelt u. abgeschlossen; es trat mit dem Schlussprotokoll zum Berlin-Abkommen am 3. 6. 1972 in Kraft.
Wissenschaft
Frühkindlichen Erinnerungen auf der Spur
An die ersten rund drei Jahre unseres Lebens können wir uns üblicherweise nicht mehr erinnern. Doch was sorgt für diese sogenannte kindliche Amnesie? Kodiert unser Gehirn erst später episodische Erinnerungen, oder können wir die Erinnerungen aus unserer frühesten Kindheit nur nicht mehr abrufen? Hirnscans bei 26 Säuglingen und...
Wissenschaft
Geiseltal: Ausgestorbener Laufvogel hat jetzt einen Kopf
Im Laufe der Zeit haben schon viele spektakuläre Urzeitwesen Deutschland durchstreift. Dazu zählt auch der 1,40 Meter große Laufvogel Diatryma geiselensis, der vor 45 Millionen Jahren im Geiseltal im heutigen Sachsen-Anhalt lebte – damals noch ein tropisches Sumpfgebiet. Nun haben Paläontologen erstmals einen Schädel dieses...