Lexikon
Umweltzeichen
grafische Symbole, die zur Kennzeichnung der Umweltverträglichkeit von Produkten oder deren Herstellung vergeben werden. Die Gestaltung, Vergabe und Verwendung der Umweltzeichen sind gesetzlich geregelt, um Missbrauch zu verhindern. Die Voraussetzungen der Vergabe sind je nach Zeichen unterschiedlich und nicht unumstritten.
1. Blauer Engel, ein seit 1977 zur Förderung der Herstellung und des Vertriebs umweltfreundlicher Produkte erteiltes Kennzeichen, das gleichzeitig eine Kaufhilfe für umweltbewusste Verbraucher sein soll. Die Kriterien für die Vergabe werden durch eine vom Bundesinnenminister berufene unabhängige Jury beschlossen. Weist ein Hersteller ihre Erfüllung nach, so wird mit dem RAL (Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.) für das jeweilige Produkt ein Zeichennutzungsvertrag abgeschlossen. Die Kennzeichnung bezieht sich nur auf bestimmte ökologische Aspekte und nicht auf das gesamte Produkt.
Umweltzeichen: Blauer Engel
Umweltzeichen: Blauer Engel
Der »Blaue Engel« wird seit 1977 auf Antrag und nach Überprüfung der Kriterien durch eine unabhängige Jury vergeben.
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2. Europäische Blume, europäisches Umweltzeichen, das aus einer Blume mit zwölf Sternen und einem „E“ in der Mitte besteht. Die Vergabe erfolgt aufgrund einer EG-Verordnung aus dem Jahr 1992 durch das RAL im Auftrag der EU. Sie wird für Produkte vergeben, die von der Entwicklung bis zur Verwendung geringere Umweltbelastungen bewirken als vergleichbare Produkte.
3.EU-Energielabel, eine seit 1998 existierende europaweit einheitliche Kennzeichnung für Elektrohaushaltsgroßgeräte nach den Richtlinien der Europäischen Union, die hierdurch den Verkauf und die Entwicklung von besonders sparsamen Haushaltsgeräten fördern will. Die Energieeffizienz der Geräte wird in sieben sogenannte Energieeffizienzklassen (A bis G) eingeteilt, die in farbigen Pfeilformen abgestufter Länge angegeben und daher leicht vergleichbar sind.
4. Logo zum EU-Öko-Audit mit dem Schriftzug EMAS (für englisch „Eco-Management and Audit Scheme“) und dem Zusatz „Geprüftes Umweltmanagement“; es wird an Handwerksunternehmen für gelungenes Umweltmanagement vergeben und darf auf Broschüren und Informationsschriften, auf Briefköpfen und in der allgemeinen Werbung für das Unternehmen verwendet werden, nicht hingegen in der Produktwerbung.
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